{"id":108,"date":"2013-05-28T13:55:19","date_gmt":"2013-05-28T11:55:19","guid":{"rendered":"http:\/\/initiativelayeconde.noblogs.org\/?p=108"},"modified":"2013-05-28T19:33:17","modified_gmt":"2013-05-28T17:33:17","slug":"108","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/initiativelayeconde.noblogs.org\/?p=108","title":{"rendered":"Begleitung 4. Prozesstag, 23. April 2013, Strafkammer 21, Schwurgericht 1, Saal 231"},"content":{"rendered":"<p><strong>In der Sitzung wurden Birkholz, der damalige Vorgesetzte des Angeklagten und der Dienstgruppenleiter der Polizeiwache, Buck geh\u00f6rt.<\/strong><\/p>\n<p>Die Sitzung begann mit einem Schlagabtausch zwischen Joester und dem Staatsanwalt um Aussagen des bereits in der 2. Sitzung vernommenen Polizisten zu Verletzungen auf dem Handr\u00fccken Cond\u00e9s. Dabei ging es unserer Meinung darum, ob der angeklagte Volz schon vor dem Eintreffen des Notarztes eigene notfallmedizinische Ma\u00dfnahmen ergriffen hat. Dies wiederum hat Bedeutung f\u00fcr die Frage, ob der Notarzt nur kam, weil ein Ger\u00e4t ausgefallen war \u2013 wie es die Verteidigung darstellen m\u00f6chte \u2013 oder ob der gesundheitliche Zustand so schlecht war, dass eben der Notarzt herbeigerufen wurde.<\/p>\n<p>Danach wird <strong>Klaus-Michael Birkholz<\/strong>, 63 Jahre, <strong>als Zeuge befragt<\/strong>. B war sowohl am Institut f\u00fcr Rechtsmedizin in der St.J\u00fcrgen-Stra\u00dfe als auch beim \u00c4rztlichen Beweissicherungsdienst Vorgesetzter des Angeklagten.<!--more--> Der Beweissicherungsdienst wird f\u00fcr die Polizei t\u00e4tig, \u201ewenn die Verfolgungsbeh\u00f6rden W\u00fcnsche an uns haben\u201c (Blutentnahme, Transportf\u00e4higkeit, Exkorporationen). [B hat diesen Dienst aufgebaut, war immer ihr Chef, er war verantwortlich f\u00fcr die Brechmitteleins\u00e4tze, vor Gericht Gutachter zu Brechmitteln, er schrieb bef\u00fcrwortende Artikel etc.]<\/p>\n<p>B. sollte zun\u00e4chst grunds\u00e4tzlich etwas was zur Praxis der Brechmittelvergabe zu sagen, dann zum Angeklagten und der T\u00f6tungsnacht.<\/p>\n<p>Birkholz sagt, er habe als Leiter der Gerichtsmedizin auf Wunsch der Staatsanwaltschaft Exkorporationen durch seine Mitarbeiter durchf\u00fchren lassen m\u00fcssen, seit 1996 sei diese T\u00e4tigkeit statistisch erfasst. Das Brechmittel sollte dabei m\u00f6glichst \u201efreiwillig\u201c, ansonsten per Nasensonde verabreicht werden. Wie oft letzteres erfolgt sei, dazu gebe es keine Statistik.<br \/>\nNach dem Brechmitteltod von Achidi John 2001 in HH habe es von seinen Mitarbeitern breiten Widerstand gegeben (sp\u00e4ter verneint B aber, sich an entsprechende Aussagen von Volz zu erinnern), und es gab von der Landes\u00e4rztekammer einen Beschluss gegen die Brechmittelpraxis. In der sp\u00e4teren Befragung erw\u00e4hnt B, es sei auch wegen Demonstrationen auf dem Krankenhausgel\u00e4nde und paralleler Unruhe schwierig gewesen, wegen der Auseinandersetzung \u00fcber die Altersbestimmung per Handuntersuchung in der Pathologie, die dann ja eingestellt wurde. Zu dieser Zeit gab es auch eine Hausbesetzung, man h\u00e4tte Angst um das Ansehen gehabt. Es sei eine Stimmung gewesen: \u201eAlle gegen uns\u201c: die Presse, das Gesundheitsamt nicht erbaut.<br \/>\nDies alles spielte aber letztlich keine Rolle, die Staatsanwaltschaft verlangte die Brechmittelvergabe, in Hamburg gab es nach der T\u00f6tung eine gro\u00dfe Konferenz, auf Einladung von Prof. P\u00fcschel [der so etwas wie der Hamburger Birkholz ist]. Dort, sagt B, h\u00e4tte er gerne Material in die Hand bekommen, Brechmitteleins\u00e4tze zu beenden, aber \u00c4rzte, Staatsanw\u00e4lte u. a. werteten den Todesfall aus und befanden Exkorporation als vertretbar, da ein Herzfehler als Todesursache ausgemacht wurde \u2013 und so konnte er nichts machen: \u201e<em>Wir kommen da nicht raus<\/em>.\u201c &#8211; Sp\u00e4ter wurde von der Nebenklage gefragt, ob auf dieser Konferenz auch Kritiker der Exkorporation anwesend gewesen seien. Die Liste der Teilnehmenden zeige nur Leute, die sich mit Exkorporationen besch\u00e4ftigen und es waren nur Bundesl\u00e4nder beteiligt, die daf\u00fcr waren. Darauf antwortet B, dort seien keine Kritiker gewesen, da die Konferenz \u201e<em>rein fachlich<\/em>\u201c zusammengesetzt gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Die Mitarbeiter h\u00e4tten sich jedenfalls gegen die Durchf\u00fchrung der Exkorporationen gewehrt. Als Begr\u00fcndung gibt er Vielfachvorf\u00fchrungen an, dies habe die \u00c4rzte frustriert, die eigentlich dachten, es ginge darum, \u201e<em>die aus dem Verkehr zu ziehen<\/em>\u201c. Sp\u00e4ter f\u00fcgt er als Gr\u00fcnde der Ablehnung noch hinzu, seine Mitarbeiter h\u00e4tten den Einsatz als \u201e<em>unstandesgem\u00e4\u00df<\/em>\u201c\/ \u201e<em>un\u00e4rztlich<\/em>\u201c empfunden, er selbst k\u00f6nne sich dem \u201e<em>vom Gef\u00fchl her<\/em>\u201c anschlie\u00dfen. Dazu gab es noch einen Satz, dass die \u201eProzedur\u201c f\u00fcr alle Beteiligten \u201enicht angenehm\u201c gewesen sei.<\/p>\n<p>Der Unmut ging so weit, dass er sich beim Oberstaatsanwalt Frischmuth einen Termin hatte geben lassen, um ihn aufzufordern, \u201e<em>von dieser Ma\u00dfnahme abzusehen<\/em>\u201c.. Dieser habe auf Exkorporation bestanden und h\u00e4tte gesagt, wer sich weigere, begehe \u201e<em>Strafvereitelung im Amt<\/em>\u201c.<br \/>\nAn sp\u00e4terer Stelle sagt er \u00e4hnlich, er h\u00e4tte versucht da herauszukommen, h\u00e4tte es aber nicht geschafft, einzelne h\u00e4tten bei Weigerung mit Strafverfahren oder Bu\u00dfgeld rechnen m\u00fcssen.<br \/>\nNur eine medizinische Indikation sei ein Grund gewesen, einen Brechmitteleinsatz nicht durchzuf\u00fchren. Belege f\u00fcr die Interventionen Bs gibt\u2019s nicht (also keine Gespr\u00e4chsprotokolle, Notizen von Gespr\u00e4ch mit Frischmuth o.\u00e4.).<\/p>\n<p>Medizinisch sei alles bedenkenlos [B l\u00e4sst mitunter nicht erkennen, ob er den damaligen Stand meint oder von heute aus draufblickt]. Auch bei zwangsweiser Verlegung der Magensonde \u2013 \u201e<em>viele hundert Mal praktiziert in der Republik<\/em>\u201c \u2013 gehe die Gefahr gegen Null. Viele tausend Menschen erbr\u00e4chen sich jeden Tag, auch vom Erbrechen w\u00fcrde keine Gefahr ausgehen, es g\u00e4be keinerlei medizinische Bedenken, eine normale Notfalltasche reiche aus, \u00fcberbr\u00fcckende Hilfe reiche aus, bis der Notarzt kommt. Auf Nachfrage erinnert sich B insgesamt nur an einen Fall aller Brechmitteleins\u00e4tze, wo es Schwierigkeiten gab. Damals sei jemand nach der Ma\u00dfnahme auf der Stra\u00dfe zusammengebrochen. Man h\u00e4tte aber da aber nix gefunden.Die Frage, wie es dann zu dem Todesfall kommen konnte, habe sie sehr besch\u00e4ftigt. \u201e<em>Alle waren entsetzt<\/em>\u201c. <\/p>\n<p>B sei nach HH gegangen, um zu sehen wie die es da machen [Frage der Protokollantin: Vor oder nach dem Todesfall in HH?] und habe dann wenigstens eine viel detailliertere Dienstanweisung (DA) herausgegeben als z.B. in HH \u00fcblich. So glaubte er, \u201e<em>dass wir in sicheren Schuhen stehen<\/em>\u201c. Hintergrund der Anweisung sei gewesen, dass seine Mitarbeiter mitunter Brechmitteleins\u00e4tze verweigert h\u00e4tte, und es dann \u00c4rger gab, daher erstellte er die DA daf\u00fcr, dass sich seine Mitarbeiter darauf berufen konnten. Zu denen sagte er: \u201e<em>wenn da nur die kleinste Kleinigkeit nicht stimmt, zeigt ihr mit dem Finger drauf<\/em>.\u201c<\/p>\n<p>Im Laufe der Vernehmung wird deutlich, dass die DA durchaus nicht so gemeint war, wie von B an dieser Stelle ausgesagt und er selbst sie auch nicht betrachtete. Stattdessen relativierte er die DA sp\u00e4ter stark: sie sei lediglich ein Ger\u00fcst, der Arzt sei vollkommen frei in seinen Handlungen Die Richterin verlas die DA, die polizeiliche Brechmittelverf\u00fcgung, verlas, was laut Untersuchungsb\u00f6gen alles voruntersucht werden musste, und B sagte immer: das steht da nur. Dass diese ganze Untersuchungen auf den Untersuchungsb\u00f6gen stehen, h\u00e4tte nicht bedeutet, dass der Arzt die auch zwingend machen muss. Er muss sich nur ein Bild machen und schauen, ob der Eingriff geht. Am deutlichsten wurde das beim Thema Kommunikation. Wenn im DA eine m\u00fcndliche Erstanamnese steht, wenn in DA und Verf\u00fcgung steht, es muss ein Dolmetscher her, sagt Birkholz: Wenn der \u201e<em>Delinquent<\/em>\u201c einen gewollt h\u00e4tte, dann w\u00e4re einer gekommen, wenn er nicht kommunizieren will, dann nicht. B f\u00fchrt den Begriff \u201e<em>Mitwirkungspflicht des Patienten<\/em>\u201c ein. Wer im Stra\u00dfenhandel t\u00e4tig ist, kenne in der Regel Franz\u00f6sisch, Spanisch, Englisch oder Deutsch. Ansonsten \u00e4u\u00dfert er sich positiv zur Zeichensprache. Es w\u00fcrden \u201edie Instrumente gezeigt, wie man fr\u00fcher gesagt h\u00e4tte\u201c. \u2013 Mehr nebenbei \u201eentdeckt\u201c die Richterin auf den Untersuchungsb\u00f6gen ein K\u00e4stchen f\u00fcr \u201eNasensonde &#8211; Ja\/Nein\u201c und fragt Birkholz, ob es also doch eine M\u00f6glichkeit g\u00e4be, die H\u00e4ufigkeit der gewaltsamen Ma\u00dfnahme zu \u00fcberpr\u00fcfen (indem gez\u00e4hlt wird wie oft das auf den Untersuchungsb\u00f6gen angekreuzt wurde). B sagt Ja, ist aber unwillig, will sich nicht erinnern, f\u00fcr wie lange die B\u00f6gen archiviert werden und zeigt sich mit Hinweis auf Personalengp\u00e4sse unkooperativ. Trotzdem wird angewiesen, dass noch einmal \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. <\/p>\n<p>\u00dcber den Angeklagten Volz sagt B: Dieser sei seit 1997 besch\u00e4ftigt gewesen und habe bis 2004 100-150 Exkorporationen, \u201e<em>auf keinen Fall weniger<\/em>\u201c, durchgef\u00fchrt. Insgesamt habe es etwa 1000 gegeben (an sp\u00e4terer Stelle sagt B, dass sein Dienst den polizeilichen \u201eExkorporationsraum\u201c 2mal die Woche genutzt habe), Volz habe von allen Mitarbeitern am meisten durchgef\u00fchrt, weil er vollzeitbesch\u00e4ftigt gewesen sei. Au\u00dferdem verf\u00fcgte er \u00fcber die beste Qualifikation, als Gerichtsmediziner, notfallmedizinische Ausbildung, Facharzt Pathologie. Er sei introvertiert und bescheiden, f\u00fcr alle war das ein gro\u00dfer Schlag.<br \/>\nB sagt, Volz habe die meisten Weiterbildungen gemacht. Er erinnert sich konkret an eine 80-Std. Notfallmedizinweiterbildung und betont, dass das bedeutet h\u00e4tte, dass er beim Notarzt im Auto h\u00e4tte mitfahren k\u00f6nnen. In der Befragung durch die Richterin l\u00f6st das eine Diskussion aus, wen genau er also h\u00e4tte ersetzen k\u00f6nnen. Den Notarzt? Den mit dem Notarzt Mitfahrenden? B rudert zur\u00fcck und will sich nicht festlegen.<br \/>\nEs sei lange her, aber Volz habe ihm damals berichtet, er h\u00e4tte es so wie immer gemacht, \u201e<em>musste das Brechmittel ja rauskriegen<\/em>\u201c, sonst Nebenwirkungen, musste Wasser zugeben. Als das Ger\u00e4t ausfiel, h\u00e4tte er abgebrochen, h\u00e4tte dann aber weitermachen k\u00f6nnen, immer mit der \u201e<em>Chance<\/em>\u201c, dass der Notarzt am besten: Schluss sagt. Volz h\u00e4tte ihn mehrmals nachgefragt, Werte und Messkette waren aber ok, andere Dinge, die passiert sind, wie Schaum vor dem Mund, das k\u00f6nne vorkommen: Gemisch aus Luft und Wasser. Aus medizinischer Sicht habe es keine M\u00f6glichkeit zum Abbruch gegeben.<\/p>\n<p>Die Angaben von B, man habe an verschiedensten Stellen immer wieder rausgewollt aus der Brechmittelpraxis, treffen so auf den verhandelten Fall. Hier sagt Birkholz, \u00e4hnlich wie Volz am 1. Prozesstag: den Notarzt zu holen, sei die einzige Chance gewesen aus der Sache herauszukommen, \u201e<em>dann soll der entscheiden, ob es weitergeht<\/em>\u201c. Auf richterliche Nachfrage, ob die Verantwortung nicht der Brechmittel verabreichende Arzt sei, sagt B, dass hier kein normales Arzt-\/Patientverh\u00e4ltnis vorliege. Der \u201e<em>Delinquent<\/em>\u201c sei h\u00e4ufig nicht zur Mitarbeit bereit. \u201e<em>Der Betroffene setzt sich hin und stellt sich tot. Spielt der nur oder ist dem wirklich schlecht?<\/em>\u201c. Das wisse man ja nicht. Man m\u00fcsse Ger\u00e4te auf Blutdruck und Puls befragen, dann k\u00f6nne man davon ausgehen, dass es ihm gut geht, wenn nun das wichtigste Ger\u00e4t\/ Sauerstoff ausf\u00e4llt, m\u00fcsse man einen Fachmann hinzuziehen. Das sei ganz normal, dass man sich einen Spezialisten hole. Er bejahte dann nochmals, dass der Notarzt eine \u201e<em>Ausstiegsm\u00f6glichkeit<\/em>\u201c f\u00fcr Volz gewesen sei. <\/p>\n<p>Das Gericht fragt einzelne Sachen ab, und immer antwortet B \u2013 der auf Nachfrage angibt, nie einen Brechmitteleinsatz selbst durchgef\u00fchrt zu haben \u2013 es sei alles ganz normal gewesen. Es geht h\u00e4ufig darum, dass ein medizinisches Ger\u00e4t, die Pulsoxymetrie, ausgefallen sei. Dazu sagt B, dass der Ausfall eines Ger\u00e4tes, das gar nicht zwingend notwendig ist, kein Abbruchgrund sei. Er sagt, Cond\u00e9 mit Spatel oder mit der R\u00fcckseite einer Pinzette zum Kotzen zu bringen, so etwas sei normale Praxis gewesen. Der Arzt soll Brechreiz ausl\u00f6sen. Wie er das macht, ist ihm selbst \u00fcberlassen. Die Nebenklage hat hier sp\u00e4ter nochmal nachgehakt, und soweit wir verstanden haben, l\u00e4uft Bs Antwort darauf hinaus, dass er alles, was Volz gemacht hat, als normal bezeichnen w\u00fcrde. Denn vorher war die Schilderung, dass man das Brechmittel g\u00e4be, und dann Wasser, bis das Erbrochene \u201eklar\u201c sei. Was geschieht, wenn letzteres nicht eintritt, wollte Nebenkl\u00e4gerin Maleika wissen. Dann soll der Arzt immer wieder Brechreiz ausl\u00f6sen \u2013 mittels Spatel oder mit immer wieder Wasser einfl\u00f6\u00dfen.<br \/>\nDer Staatsanwalt wollte wissen, ob man nicht in der Summe von einem \u201e<em>Schutzniveau<\/em>\u201c abweiche, wenn man sich an viele Vorschriften nicht halte. B verneinte dies.<\/p>\n<p>Auch die \u201estecknadelgro\u00dfen\u201c Pupillen, auf die die Richterin B anspricht, seien kein klares Zeichen f\u00fcr Schwierigkeiten gewesen und waren so kein Argument f\u00fcr einen Abbruch. Auf Insistieren der Richterin, er habe letzteres selbst einmal gesagt, erinnert er sich nicht und r\u00e4umt ein, der Arzt m\u00fcsse \u201esituationsbedingt\u201c entscheiden, ob hier ein Problem vorliege.<\/p>\n<p>Das Einzige, was B klar verneint, ist die Gefahr geplatzter Drogencontainer, was die Verteidigung ins Spiel bringt. Dies sei allenfalls bei riesigen Mengen eine Gefahr, B sagt \u201eDrogenkuriere\u201c. Damit h\u00e4tten sie in Bremen nie etwas zu tun gehabt. Der Verteidiger Joester erinnert sich dann noch an Schwarzafrikaner, die in \u00fcberraschungseiergro\u00dfen Kapseln Drogen aus S\u00fcdamerika ..und bricht ab.<\/p>\n<p>Dann wartet B mit einer Generalerkl\u00e4rung auf: \u201e<em>Was ist passiert? Antwort erschreckend einfach<\/em>\u201c. Englische \u201e<em>Tauch-Wissenschaftler<\/em>\u201c h\u00e4tten als Ursache f\u00fcr einen pl\u00f6tzlichen Schwimmtod den sogenannten \u201eautonomen Konflikt\u201c (Konflikt im Nervensystem zwischen Sympatikus und Parasympatikus) ausgemacht. Hier ger\u00e4t er tief in den Text und sagt erstmal: \u201edie ganz einfachen Sachen \u00fcbersieht man\u201c. \u201e<em>Das Filtern war die Gefahrenquelle. Da ist einfach keiner drauf gekommen. Letztendlich hei\u00dft das, wir h\u00e4tten die Exkorporationen einstellen m\u00fcssen, aber die gekr\u00f6nten H\u00e4upter der Zunft haben es nicht erkannt<\/em>.\u201c Er sagt dem Sinne nach, dass k\u00f6rperliche Anstrengung bei dem Toten anzunehmen sei, als Reaktion auf die polizeiliche Behandlung, daraus sei Stress resultiert. Beim gleichzeitigen Versuch zu \u201efiltern\u201c, das Erbrechen zu verhindern, habe er wohl mit dem Atmen ausgesetzt, das sei wie \u201e<em>gleichzeitig Gas geben und Bremsen<\/em>\u201c. Das wisse jeder, dass das nicht gut sei.<br \/>\nB. ist deutlich euphorisch. Er will auch die ganzen andern Todesf\u00e4lle mit Polizeibeteiligung gekl\u00e4rt haben, wenn die Polizei jemand in Bauchlage bringt und sich dann ein Beamter auf den R\u00fccken setze: \u201e<em>draufsetzen kann in die Hose gehen<\/em>\u201c; \u201edie Abschiebegeschichten, passt alles in dieses Schema\u201c. Die Londoner Forscher als Sachverst\u00e4ndige einzuladen, bezeichnet er als \u201e<em>total spannend<\/em>\u201c.<br \/>\nDas perplexe Gericht bemerkt erst sp\u00e4t, dass B hier als Zeuge s\u00e4\u00dfe, nicht als Sachverst\u00e4ndiger. M\u00f6glicherweise wird B nochmal als ein solcher geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Nach der Mittagspause wird der <strong>Dienstgruppenleiter der Wache, Christian Buck<\/strong>, 43 Jahre, <strong>als Zeuge befragt<\/strong>. Der erinnert gleich daran, dass alles lange her ist und dass seine Aussage von \u201e<em>ein paar Stunden danach<\/em>\u201c richtig sei.<br \/>\n Er h\u00e4ndigte den Schl\u00fcssel f\u00fcr den Arztraum an Volz aus und wurde wg. Widerstand des \u201eSchwarzafrikaners\u201c von den Kollegen nach Einwegfesseln gefragt, die er aus dem Lager im Keller holte. Nach einiger Zeit kam Volz aus dem Raum raus und veranlasste, dass ein Notarzt geholt wird. Buck hatte aber keinen direkten Kontakt, und so konnte er das, was der Richterin wichtig war, nicht beantworten: die genaue Wortwahl, ob Volz nur \u201eNotarzt\u201c gesagt hat oder auch, dass etwas schiefgegangen ist oder \u00e4hnlich.<br \/>\nBuck war zweimal im \u201eExkorporationsraum\u201c. Einmal, bevor der Notarzt da war, um Einwegfesseln zu bringen. Er erinnert sich daran, dass der Betroffene auf den Stuhl fixiert war. Wie, erinnert er nicht genau, liegend, sitzend, aber mit nach hinten gefesselten H\u00e4nden. Er erinnert sich an die \u201e<em>gro\u00dfen Augen des Schwarzafrikaners<\/em>\u201c. Einmal war er drin, als der Notarzt da war. Der ist auch der einzige, an den er sich erinnern mag: Der Notarzt sa\u00df auf der Tischkante, das Ganze machte einen ruhigen Eindruck.<br \/>\n\u201e<em>Dann kam eine Person aus dem Arztzimmer, auf der Bahre wurde die Person zum Rettungswagen gefahren<\/em>.\u201c Er habe nachgefragt warum, schien aber alles ruhig und sachlich. Auch da war er nochmal in dem nun leeren Raum. Da war viel Wasser auf dem Boden.<br \/>\nUm drei\/vier Uhr nachts habe er sich im Krankenhaus nach Betroffenem erkundigen wollen, h\u00e4tte damit gerechnet, dass der entlassen sei, <em>\u201edass er einen medizinische Vorfall nur vorgegaukelt hat oder was<\/em>\u201c. Das Krankenhaus habe aber geantwortet, dass mit dem Ableben zu rechnen sei. \u201e<em>Das war f\u00fcr mich eine neue Erkenntnis<\/em>\u201c. Dann war Dienstschluss.<\/p>\n<p>Verhandlungsdauer: 9.15 \u2013 13.45 Uhr<\/p>\n<p>N\u00e4chster Prozesstermin: 14.5., 9.15 Uhr, Raum 231<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Sitzung wurden Birkholz, der damalige Vorgesetzte des Angeklagten und der Dienstgruppenleiter der Polizeiwache, Buck geh\u00f6rt. Die Sitzung begann mit einem Schlagabtausch zwischen Joester und dem Staatsanwalt um Aussagen des bereits in der 2. 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