{"id":174,"date":"2013-05-31T14:38:50","date_gmt":"2013-05-31T12:38:50","guid":{"rendered":"http:\/\/initiativelayeconde.noblogs.org\/?p=174"},"modified":"2013-05-31T14:43:31","modified_gmt":"2013-05-31T12:43:31","slug":"einstellung-im-bremer-brechmittelprozes-unsere-erklarung-vom-21-05","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/initiativelayeconde.noblogs.org\/?p=174","title":{"rendered":"Einstellung im &#8218;Bremer Brechmittel-Prozess&#8216;?&#8216; Unsere Erkl\u00e4rung vom 21.05."},"content":{"rendered":"<p>Bremen, 21.05.2013<\/p>\n<p><strong>Einstellung im \u201eBremer Brechmittel-Prozess\u201c ?<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br \/>\nals Beobachter_innen des \u201e<em>Bremer Brechmittel-Prozesses<\/em>\u201c wegen der T\u00f6tung von Laye Cond\u00e9 vor acht Jahren sind wir \u00e4u\u00dferst besorgt \u00fcber den bisherigen Verlauf dieses Prozesses. Es gibt ernstzunehmende Anzeichen, dass der Prozess gegen den brechmittelvergebenden Arzt vom Gericht in Absprache mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft eingestellt werden k\u00f6nnte. Wir sind deshalb in gro\u00dfer Sorge. Gegen eine Einstellung k\u00f6nnen keine Rechtsmittel mehr vor einem h\u00f6heren Gericht eingelegt werden \u2013 die juristische Aufkl\u00e4rung des Todes von Laye Cond\u00e9 im Rahmen einer polizeilichen Ma\u00dfnahme k\u00e4me zum Ende und bliebe ohne jedes Ergebnis.<!--more--><\/p>\n<p>Beide bisherigen Freispr\u00fcche des Bremer Landgerichts (LG) 2008 und 2011 wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) jeweils eindeutig aufgehoben. Den ersten Freispruch hielt der BGH f\u00fcr offensichtlich unbegr\u00fcndet, den zweiten Freispruch bezeichnete er als \u201e<em>grotesk falsch<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Wir sind keine Jurist_innen. Wir haben jedoch den deutlichen Eindruck, dass das LG in zweierlei Hinsicht seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt. Zum einen zeigt die bisherige Prozessbeobachtung, dass die T\u00f6tung von Laye Cond\u00e9 in dem Punkt nicht ausermittelt wird, die selbstverst\u00e4ndlich und zentral sein sollte f\u00fcr den Prozess: n\u00e4mlich den Anteil, den der angeklagte Arzt an diesem Tod tr\u00e4gt. Zum anderen ist das LG Bremen unserer Einsch\u00e4tzung nach auf dem besten Wege, seine Weisungsgebundenheit an h\u00f6here Gerichte, namentlich dem BGH, zum wiederholten Male zu missachten. Im ersten Urteil r\u00fcgte der BGH, dass lediglich wegen fahrl\u00e4ssiger T\u00f6tung verhandelt worden war. Er verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zur\u00fcck und verlangte, dass eine Schwurgerichtskammer wegen K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge verhandele. Damit verlangte der BGH, dass nicht wegen eines Vergehens sondern wegen eines Verbrechens zu verhandeln sei.<br \/>\nAuch dieses Verfahren endete mit Freispruch f\u00fcr den angeklagten Polizeiarzt. Wiederum ging die Staatsanwaltschaft Bremen nicht in die Revision, sondern \u00fcberlie\u00df dieses der Opferfamilie.<\/p>\n<p>In seinem zweiten Urteil r\u00fcgte der BGH das Bremer Landgericht zun\u00e4chst, sich nicht an die eindeutigen Vorgaben des BGH gehalten zu haben. Bei dem festgestellten Sachverhalt sei eine andere Entscheidung als eine Verurteilung wegen K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge \u201e<em>grotesk falsch<\/em>\u201c. Dabei spielte der BGH auf die Besonderheit in diesem Fall an, dass der agierende Polizeiarzt mit seiner Brechmittelvergabe und der Zuf\u00fchrung von ca. 1 Liter Wasser weitermachte, obwohl ein Kokaink\u00fcgelchen (0,4 g) bereits erbrochen worden war und Laye-Alama Cond\u00e9 in so erhebliche gesundheitliche Probleme geraten war, dass ein Notarzt gerufen werden musste.<\/p>\n<p>Dieses Weitermachen verstie\u00df &#8211; so der BGH &#8211; gegen elementare Grundrechte, wie die allgemeine Menschenw\u00fcrde und die Grundrechte auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit und Leben. Dieses Weitermachen war damit auch nicht mehr durch polizeiliche Strafverfolgungserm\u00e4ch-tigungen gerechtfertigt, da jegliche Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit abhanden gekommen war. Unmissverst\u00e4ndlich hatte der BGH deshalb festgestellt, dass die zwangsweise Brechmittelvergabe durch den angeklagten Arzt ab dem Eintreffen des Notarztes als \u201e<em>vors\u00e4tzliche rechtswidrige K\u00f6rperverletzung<\/em>\u201c zu betrachten ist.<\/p>\n<p>Nunmehr versucht das Bremer Landgericht offenbar, zu einer anderen als der bereits zweimal erfolgten Sachverhaltsfeststellung zu kommen. So legt das Gericht kein besonderes Augenmerk darauf, was der Angeklagte wann und wie ganz genau getan oder unterlassen hat. Das kann nur bedeuten, dass das Gericht den Sachverhalt so ver\u00e4ndern will, dass es zum Vorwurf der fahrl\u00e4ssigen T\u00f6tung zur\u00fcckkommen will. Einen solchen Vorwurf k\u00f6nnte das Gericht dann einstellen, ohne dass die Opferfamilie dies verhindern oder etwa durch eine weitere Revision zum BGH anfechten k\u00f6nnte. Eine Einstellung des Verfahrens w\u00e4re wiederum eine klare Missachtung der Vorgaben des BGH.<\/p>\n<p>Wir halten eine solche Entscheidung des LG Bremen f\u00fcr m\u00f6glich und zum derzeitigen Zeitpunkt f\u00fcr nicht unwahrscheinlich.<\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte hat 2006 die zwangsweise Vergabe von Brechmitteln als Versto\u00df gegen die Menschenw\u00fcrde und das Folterverbot bewertet. Laye Cond\u00e9 wurden im Laufe von \u00fcber einer Stunde gegen seinen Willen und mit gro\u00dfer Entschlossenheit Brechmittel und gro\u00dfe Mengen Wasser eingefl\u00f6\u00dft, w\u00e4hrend er an H\u00e4nden und F\u00fc\u00dfen an einen Stuhl gefesselt war und zunehmend das Bewusstsein verlor. Seine T\u00f6tung \u2013 die letztlich Ausdruck und Konsequenz einer in Bremen 14 Jahre w\u00e4hrenden brutalen und rassistischen Polizeipraxis ist \u2013 bleibt jedoch, so m\u00fcssen wir bef\u00fcrchten, in jeder Hinsicht ohne Folgen. Zum einen w\u00e4re die T\u00f6tung Laye Cond\u00e9s dann nicht als Unrecht bzw. Verbrechen anerkannt. Zum anderen hat \u2013 damals wie heute \u2013 keiner der politisch oder exekutiv Verantwortlichen deutliche Worte des Bedauerns f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen gefunden oder klargestellt, dass die T\u00f6tung eines Menschen im Rahmen staatlicher Ma\u00dfnahmen ein inakzeptales Unrecht ist.<\/p>\n<p>Eine Verfahrenseinstellung ist in unseren Augen nicht hinnehmbar und k\u00e4me einer neuerlichen \u00f6ffentlichen Verh\u00f6hnung des Get\u00f6teten gleich.<\/p>\n<p>Wir bitten Sie, unsere Sorge ernst zu nehmen, den Prozess aufmerksam zu verfolgen und im Rahmen Ihrer M\u00f6glichkeiten \u00d6ffentlichkeit zu schaffen.<\/p>\n<p>Bremen, 21.05.2013<\/p>\n<p>Dr. Udo Gerheim<br \/>\nf\u00fcr die Initiative in Gedenken an Laye-Alama Cond\u00e9<\/p>\n<p>Die n\u00e4chsten Prozesstermine: 22.05., 24.05., 12.06., 14.06., 18.06, 20.06., 25.06., 26.06., 28.06., 1.07.2013<br \/>\nWeitere Informationen finden Sie hier: http:\/\/initiativelayeconde.noblogs.org\/<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bremen, 21.05.2013 Einstellung im \u201eBremer Brechmittel-Prozess\u201c ? 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