{"id":180,"date":"2013-05-31T14:41:01","date_gmt":"2013-05-31T12:41:01","guid":{"rendered":"http:\/\/initiativelayeconde.noblogs.org\/?p=180"},"modified":"2013-05-31T14:41:23","modified_gmt":"2013-05-31T12:41:23","slug":"180","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/initiativelayeconde.noblogs.org\/?p=180","title":{"rendered":"Bremer Landgericht will \u201eBrechmittelprozess\u201c einstellen \u2013 Unsere Presseinfo vom 26.5."},"content":{"rendered":"<p><strong>Presse-Information vom 26. Mai 2013<br \/>\nBremer Landgericht will \u201eBrechmittelprozess\u201c einstellen<br \/>\nAm Freitag, den 24. Mai hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht verk\u00fcndet, dass sie bereits nach der H\u00e4lfte der angesetzten Prozesstermine zu der Auffassung gelangt sei,dass das Verfahren gegen den Angeklagten nach \u00a7 153a der Strafprozess-Ordnung eingestellt werden sollte. Die ProzessbeobachterInnen von der Initiative in Gedenken an Laye Cond\u00e9 hatten dies entsprechend dem bisherigen Prozessverlauf schon im Vorfeld bef\u00fcrchtet (siehe Presse-Information vom 21. Mai). Die Einstellung des Verfahrens ist rechtlich m\u00f6glich, ohne dass die Angeh\u00f6rigen von Laye Alama Cond\u00e9, die durch die Nebenklage im Prozess vertreten sind, dem zustimmen m\u00fcssen. Anders als bei den beiden fr\u00fcheren Freispr\u00fcchen w\u00e4re nun auch jegliches weitere Rechtsmittel ausgeschlossen.<br \/>\nDamit k\u00e4me das Prozessergebnis auch im dritten Verfahren einer neuerlichen \u00f6ffentlichen Verh\u00f6hnung des Toten gleich. Aus Sicht der Initiative in Gedenken an Laye Cond\u00e9 st\u00fcnde damit am Ende der rechtlichen Auseinandersetzungen \u00fcber die h\u00f6chstgerichtlich als Folter bezeichnete Brechmittelvergabe ein weiterer juristischer und politischer Skandal.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p>Seit dem 9. April 2013 l\u00e4uft vor dem Bremer Landgericht der nunmehr dritte Prozess um den Tod eines Asylsuchenden im Bremer Polizeipr\u00e4sidium vor \u00fcber acht Jahren. Laye-Alama Cond\u00e9 war aus Sierra Leone geflohen und ist am 7. Januar 2005 in Bremen gestorben, get\u00f6tet im Polizeigewahrsam durch einen zwangsweise durchgef\u00fchrten Brechmitteleinsatz.<br \/>\nDie ersten beiden Urteile des Bremer Landgerichts gegen einen der damals Verantwortlichen wurde beide vom Bundesgerichtshof kassiert und eine Verurteilung wegen K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge als zwingend angesehen. Der Vorsitzende Bundesrichter Basdorf fand im Juni 2012 deutliche Worte in Richtung Bremen: &#8222;Die Feststellungen des Schwurgerichts ergeben f\u00fcr sich eindeutig einen Sachverhalt, der einen Schuldspruch der K\u00f6rperverletzung mit<br \/>\nTodesfolge rechtfertigt. In aller Eindeutigkeit.&#8220; Aber offenbar plant nun auch die dritte Bremer Kammer, sich ein weiteres Mal \u00fcber den Bundesgerichtshof hinwegzusetzen. In ihrer m\u00fcndlichen Stellungnahme am Freitag bezeichnete die Vorsitzende Richterin Barbara L\u00e4tzel das Handeln des Angeklagten als \u201eungl\u00fccklich\u201c. Durch eine Einstellung k\u00f6nnte er von dem Druck befreit werden, der seit \u00fcber acht Jahren auf ihm laste. Eine Einstellung sei zwar rechtlich nicht unproblematisch, orientiere sich aber \u201eam Menschen\u201c.<br \/>\nNach \u00a7 153a StPO kann das Landgericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten das Verfahren einstellen und \u201ezugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das \u00f6ffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.\u201c Aus Sicht der Initiative in Gedenken an Laye Cond\u00e9 handelt es sich aber bei der T\u00f6tung durch die gewaltsame Brechmittelvergabe im Polizeigewahrsam nicht um irgendeinen Fall unter vielen. Das Bremer Verfahren wurde nicht nur in der Juristenausbildung immer wieder zur Diskussion gestellt, schon die beiden BGH-Urteile machen deutlich, wie rechtlich umstritten der Sachverhalt offenbar nach wie vor ist. Das Bremer Gericht muss daher den Sachverhalt bis zum Ende ausermitteln und zu einem Urteilsspruch kommen, der auch weitere Rechtsmittel zul\u00e4sst, und zwar gerade weil das \u00f6ffentliche Interesse nach wie vor hoch ist und nicht mit einer einmaligen Zahlung des Angeklagten z.B. an die Staatskasse \u201ebeseitigt\u201c<br \/>\nwerden k\u00f6nnte. Anders formuliert: wenn ein Mensch im Polizeigewahrsam get\u00f6tet wird, muss dazu ein Gericht mit einem Urteil Stellung nehmen und darf sich der juristischen Bewertung nicht entziehen. Eine Einstellung gegen den erkl\u00e4rten Willen der Hinterbliebenen w\u00e4re ein absolut fatales und falsches Signal.<\/p>\n<p><strong>Ein kurzer Blick zur\u00fcck:<\/strong><br \/>\nDer Einsatz von Brechmitteln gegen verd\u00e4chtige Personen begann in Bremen schon 1992.Die Staatsanwaltschaft ordnete 1995 entgegen schon damals bestehender Bedenken die zwangsweise Verabreichung \u00fcber eine Nasensonde an, wenn sich ein Beschuldigter weigern sollte. Politisch direkt verantwortlich f\u00fcr die unmenschliche Polizeipraxis war damit der damalige Justizsenator und langj\u00e4hrige Senatspr\u00e4sident Henning Scherf. Ende Dezember 2004 wurde Laye-Alama Cond\u00e9 aus Sierra Leone, der seit Jahren hier in Bremen lebte, am Sielwalleck von zwei Zivilpolizisten verhaftet und unter Verdacht des Drogenbesitzes in das Polizeirevier Vahr verbracht. An Armen und Beinen gefesselt, wurde ihm von dem Arzt Igor Volz gewaltsam Brechmittel verabreicht und in einer stundenlangen Prozedur \u00fcber eine Nasensonde so viele Liter Wasser in den Magen gepumpt, dass seine Lungen \u00fcberfluteten und er erstickte. Laut der Feststellungen der Justiz waren dabei auch die beiden anwesenden Polizisten aktiv t\u00e4tig. Laye-Alama Cond\u00e9 ist in den R\u00e4umen der Bremer Polizei grausam gequ\u00e4lt und ertr\u00e4nkt worden. Er wurde 35 Jahre alt.<br \/>\nDer damalige Innensenator R\u00f6wekamp rechtfertigte den Brechmitteleinsatz mit den Worten, \u201eSchwerstkriminelle\u201c (gemeint waren mutma\u00dfliche Kleindealer) m\u00fcssten eben \u201emit k\u00f6rperlichen Nachteilen rechnen\u201c, zugleich demonstrierten unter dem Motto \u201eDas war Mord, Herr R\u00f6wekamp!\u201c \u00fcber 1.000 Menschen gegen \u201eBrechmittelfolter\u201c und Rassismus. Der heutige SPD-Innensenator Ulrich M\u00e4urer, damals Staatsrat unter R\u00f6wekamp, vermerkte lapidar zum polizeilichen T\u00f6tungsakt, es gebe \u201ekeine Anhaltspunkte, dass die was falsch gemacht haben.\u201c Ein Wort der Trauer und des Bedauerns gegen\u00fcber den Angeh\u00f6rigen Laye-<br \/>\nAlama Cond\u00e9s ging den Verantwortlichen bis heute nicht \u00fcber die Lippen, ganz zu schweigen von der \u00dcbernahme der politischen Verantwortung.<br \/>\nAuch nach acht Jahren und bisher zwei Gerichtsprozessen bleibt festzustellen: Es gibt eine Tat, es gibt einen Toten, aber keine verurteilten T\u00e4ter. Die beteiligten Polizisten, die den Einsatz eigenm\u00e4chtig angeordnet hatten und w\u00e4hrend der Tortur den Kopf und einen Arm von Laye-Alama Cond\u00e9 festgehalten hatten sowie der (damalige) Leiter des \u00e4rztlichen Beweissicherungsdienstes Michael Birkholz werden wohl nicht mehr rechtlich belangt werden k\u00f6nnen. Obwohl der BGH dies in seiner ersten Revisionsentscheidung 2009 noch ausdr\u00fccklich angeregt hatte, war die Bremer Staatsanwalt dazu erst dann aktiv geworden, als die Verj\u00e4hrungsfristen der aus ihrer Sicht in Frage kommenden Straftaten bereits abgelaufen waren. Angeklagt war lediglich der beteiligte Arzt. Beide Male wurde er vom Bremer Landgericht freigesprochen, beide Male wurde der Freispruch vom Bundesgerichtshof mit Hinweis auf gro\u00dfe Verfahrensfehler und auf die augenf\u00e4llige Schuld des Arztes kassiert. Zuletzt im Juni 2012: Der BGH bezeichnete das 2. Bremer Urteil unmissverst\u00e4ndlich als \u201efast grotesk falsch\u201c.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Presse-Information vom 26. Mai 2013 Bremer Landgericht will \u201eBrechmittelprozess\u201c einstellen Am Freitag, den 24. 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