{"id":278,"date":"2013-11-04T15:58:59","date_gmt":"2013-11-04T14:58:59","guid":{"rendered":"http:\/\/initiativelayeconde.noblogs.org\/?p=278"},"modified":"2013-11-04T16:37:31","modified_gmt":"2013-11-04T15:37:31","slug":"initiative-laye-conde-stellt-weitere-strafanzeige-gegen-henning-scherf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/initiativelayeconde.noblogs.org\/?p=278","title":{"rendered":"Initiative Laye Cond\u00e9 stellt weitere Strafanzeige gegen Henning Scherf"},"content":{"rendered":"<p>Medien-Information vom 4. November 2013<br \/>\n<strong><br \/>\n<strong>Der ehemalige Justizsenator und B\u00fcrgermeister<\/strong> hat am 16. September 2013 vor dem Bremer Landgericht als Zeuge im sogenannten Brechmittelprozess ausgesagt. Aufgrund seiner offensichtlich unwahren Angaben, warum er \u00fcber eine Stunde zu sp\u00e4t zur Vorladung erschienen war, pr\u00fcft das Landgericht gegenw\u00e4rtig die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen uneidlicher Falschaussage. Aus Sicht der Initiative in Gedenken an Laye-Alama Cond\u00e9 ist es <strong>zudem sehr wahrscheinlich, dass der Zeuge Scherf auch bei Angaben zu weiteren, inhaltlichen Sachverhalten gelogen hat<\/strong><\/strong>.<!--more--><\/p>\n<p>So hatte Henning Scherf vor Gericht behauptet, die zwangsweise  Brechmittelvergabe sei ein \u201e<em>dringend ben\u00f6tigtes Beweissicherungsverfahren<\/em>\u201c, als solches \u201e<em>unverzichtbar<\/em>\u201c und \u201e<em>Beweissicherungsalltag<\/em>\u201c gewesen. Es habe \u201e<em>\u00fcberhaupt keine Schwierigkeit<\/em>\u201c gegeben, \u201e<em>kein einziger Fall<\/em>\u201c sei schwierig gewesen, es habe \u201e<em>keine Kritik<\/em>\u201c und auch \u201e<em>keinen Anlass zu Kritik<\/em>\u201c gegeben. Anlass f\u00fcr die nun erfolgte Strafanzeige ist die Aussage Scherfs, der Tod Laye-Alama Cond\u00e9s 2005 sei \u201e<em>f\u00fcr uns alle eine gro\u00dfe \u00dcberraschung<\/em>\u201c gewesen. Damals sei ihm erst bekannt geworden, dass es schon 2001 in Hamburg einen Brechmitteltoten gegeben habe. Auch als zun\u00e4chst der Verteidiger und sp\u00e4ter selbst die Vorsitzende Richterin Barbara L\u00e4tzel ihm vorhielten, dass es im Anschluss an den Hamburger Todesfall 2001 sogar eine Debatte in der Bremer B\u00fcrgerschaft gegeben habe, wollte der ehemalige Justizsenator<br \/>\nund B\u00fcrgermeister Scherf sich an nichts erinnern k\u00f6nnen. Scherf beharrte darauf, dass dieser Todesfall erst 2005 mit dem Tod von Laye Cond\u00e9 bekannt geworden sei. Bei der 51. Sitzung der B\u00fcrgerschaft am 13.12.2001 sei er m\u00f6glicherweise vertreten worden.<\/p>\n<p><strong>Die Initiative will mit der Strafanzeige erreichen, dass die Staatsanwaltschaft die Angaben von Scherf auf ihre Glaubw\u00fcrdigkeit hin \u00fcberpr\u00fcft. <\/strong><\/p>\n<p>Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob Scherf w\u00e4hrend der letzten Sitzung des Jahres 2001, in der auch der Haushalt f\u00fcr das Folgejahr verabschiedet wurde, anwesend war oder nicht. Denn die Brechmittelvergabe war in Bremen sowohl vor 2001 als auch danach immer wieder Gegenstand \u00f6ffentlicher politischer Auseinandersetzungen sowie rechtlicher \u00dcberpr\u00fcfungen (z.B. durch das Oberlandesgericht Bremen in den Jahren 1996 und 2000).<br \/>\n1999 hatte das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen, worauf sich auch Scherf in seiner Aussage immer wieder berief, um aus seiner Sicht zu belegen, wie einig sich alle Verantwortungstr\u00e4ger \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit der Brechmittelvergabe waren. Des weiteren gab Scherf an, es habe st\u00e4ndige Abstimmungsgespr\u00e4che im Rahmen der Landesjustizminister gegeben. Zweimal im Jahr finden Justizministerkonferenzen statt. Es ist aber absolut unwahrscheinlich, dass es solche Gespr\u00e4che nur vor dem Todesfall von 2001 gegeben haben soll, nicht aber danach. Es ist daher unglaubw\u00fcrdig, dass der damalige Justizsenator nichts von dem Todesfall in Hamburg mitbekommen haben will \u2013 zumal danach bis auf Bremen, Berlin und eben Hamburg alle anderen Bundesl\u00e4nder von der Praxis der zwangsweisen Brechmittelvergabe Abstand nahmen. Diese von der Verteidigung am 16.09.2013 dem Zeugen Scherf vorgehaltenen Sachverhalte bezeichnete dieser vor Gericht als \u201e<em>Bl\u00f6dsinn<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Der Todesfall in Hamburg 2001 hatte auch bundesweit in Politik und Justiz Aufsehen erregt. Das Bundesverfassungsgericht selbst gab wenige Tage nach dem Vorfall ohne Anlass eines konkreten Verfahrens eine Pressemitteilung heraus, in der es ausf\u00fchrte, dass der fr\u00fchere Beschluss (auf den Henning Scherf sich in seiner Zeugenaussage berief) nichts dar\u00fcber ausgesagt habe, inwieweit eine zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln mit Blick auf den Schutz der k\u00f6rperlichen Unversehrtheit und auf die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit des Eingriffes zul\u00e4ssig sei. \u201e<em>Diese Kl\u00e4rung herbeizuf\u00fchren, ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichtes<\/em>\u201c, stellte das h\u00f6chste bundesdeutsche Gericht explizit fest und verwies an die entsprechenden Fachgerichte. (BVerfG, Pressemitteilung Nr. 116\/2001 v. 13.12.2001). <\/p>\n<p><strong>Nur Henning Scherf, ab Dezember 1991 Justizsenator des Landes Bremen und damit der f\u00fcr die Brechmittelvergabe ma\u00dfgeblich verantwortliche Politiker, soll von all dem nichts mitbekommen haben?<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Neben der erw\u00e4hnten B\u00fcrgerschaftsdebatte gab es in Bremen auch weitere Diskussionen. In der Verhandlung beim Landgericht vom 16.9.2013 hielt der Verteidiger dem Zeugen einen entsprechenden Brief der Strafverteidigerinitiative Bremen an ihn als Justizsenator vor. Auch an diesen die zwangsweise Brechmittelvergabe problematisierenden Brief gab Scherf vor, sich nicht erinnern zu k\u00f6nnen.<br \/>\nDie Initiative in Gedenken an Laye-Alama Cond\u00e9 geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass der fr\u00fchere Staatsanwalt und ehemalige Justizsenator \u2013 und damit Dienstherr der Bremer Staatsanwaltschaft \u2013 sich vielmehr nicht erinnern will und auch nicht daran erinnert werden will, dass die Bremer Justiz und Politik unter seiner F\u00fchrung alle Warnungen bez\u00fcglich der Lebensgef\u00e4hrlichkeit der Brechmittelfolter in den Wind schlug.<br \/>\nAbschlie\u00dfend sei aus der B\u00fcrgerschaftssitzung vom 13.12.2001 zitiert, in der \u00fcber einen Antrag der Gr\u00fcnen zur Einstellung dieser Praxis debattiert wurde. Matthias G\u00fcldner (Gr\u00fcne) f\u00fchrte damals aus:<br \/>\n \u201e<em>Ich kann Ihnen sagen, Sie k\u00f6nnen heute durch Ihre Stimme &#8230; verhindern, dass dies weiter stattfindet, ob wir dieses Risiko eingehen oder ob wir es nicht tun. Sollte nach dieser Entscheidung des Parlaments ein \u00e4hnlicher Vorfall in Bremen passieren, wissen wir wenigstens, dass er h\u00e4tte verhindert werden k\u00f6nnen. Sie h\u00e4tten heute diesen Antrag annehmen k\u00f6nnen<\/em>.\u201c (Protokoll 15\/1028 der B\u00fcrgerschaftssitzung vom 13.12.2001)<br \/>\nBei W\u00fcrdigung der Gesamtumst\u00e4nde gehen wir davon aus, dass der Zeuge Henning Scherf in seiner Vernehmung vor dem Landgericht am 16. September 2013 die Sachverhalte bewusst falsch dargestellt hat. Es besteht aus unserer Sicht ein hinreichender Verdacht, dass die oben dargestellten Tatsachen nach menschlichem Ermessen schlicht nicht an Henning Scherf vorbeigegangen sein k\u00f6nnen und er sich folglich vor allem zu seiner juristischen Absicherung auf sein mangelndes Erinnerungsverm\u00f6gen<br \/>\nberufen und einigen seiner Aussagen die Floskel \u201e<em>Daran kann ich mich nicht erinnern<\/em>\u201c beigef\u00fcgt hat.<br \/>\nBei seiner Zeugenvernehmung legte Henning Scherf am 16.09.2013 zudem Verhaltensweisen an den Tag, die in der Aussagepsychologie als \u201eL\u00fcgensignale\u201c bekannt sind, wie das sogenannte Dreistigkeitssyndrom (Die Auskunftsperson startet Gegenangriffe, zu welchen kein vern\u00fcnftiger Anlass besteht) und das sogenannte Entr\u00fcstungssyndrom (\u201e<em>Eine Unversch\u00e4mtheit, mir so etwas zu unterstellen!<\/em>\u201c). Solche Signale sprechen aus aussagepsychologischer sowie auch aus juristischer Sicht h\u00e4ufig gegen den Wahrheitsgehalt einer Aussage (z.B. Sozialgericht Schleswig, S 7 AS 277\/07 ER).<br \/>\nEin m\u00f6gliches Motiv f\u00fcr die vermutliche Falschaussage vor Gericht sehen wir in einem politischen und pers\u00f6nlichen Interesse Henning Scherfs, von der eigenen Verantwortung f\u00fcr die jahrelange gesundheitliche Sch\u00e4digung vieler Betroffenen bis hin zum dem Tod eines Menschen in staatlicher Obhut abzulenken.<\/p>\n<p>Angesichts der offenbar unwahren Angaben zu seiner Versp\u00e4tung liegt schlie\u00dflich der Verdacht mehr als nahe, dass der Zeuge Henning Scherf auch zu einzelnen Sachverhalten die Unwahrheit gesagt hat. Aus diesem Grund haben wir mit dem heutigen Tage bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Henning Scherf wegen des Verdachts auf falsche uneidliche Aussage gem\u00e4\u00df \u00a7 153 StGB gestellt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Medien-Information vom 4. November 2013 Der ehemalige Justizsenator und B\u00fcrgermeister hat am 16. September 2013 vor dem Bremer Landgericht als Zeuge im sogenannten Brechmittelprozess ausgesagt. 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