{"id":66,"date":"2013-04-23T00:27:11","date_gmt":"2013-04-22T22:27:11","guid":{"rendered":"http:\/\/initiativelayeconde.noblogs.org\/?p=66"},"modified":"2013-04-24T11:40:17","modified_gmt":"2013-04-24T09:40:17","slug":"befleitung-1-prozesstag-9-april-2013-landgericht-bremen-strafkammer-21-schwurgericht-1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/initiativelayeconde.noblogs.org\/?p=66","title":{"rendered":"Begleitung 1. Prozesstag 9. April 2013, Landgericht Bremen, Strafkammer 21, Schwurgericht 1"},"content":{"rendered":"<p>Nach Aufnahme der Personalien des Angeklagten Volz wird von einem der Staatsanw\u00e4lte <strong>die Anklageschrift<\/strong> vorgelesen.<\/p>\n<p>Benannt wird seltsamerweise nur die bestehende Anklage auf fahrl\u00e4ssige T\u00f6tung. In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und auch sp\u00e4ter noch mal durch die Vorsitzende klar gemacht, kommt aber gem\u00e4\u00df des 2. Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2012 auch K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge in Betracht, was deutlich schwerer bestraft wird. Laut StA h\u00e4tte der Angeklagte laut der internen Dienstanweisung des \u00e4rztlichen Beweissicherungs-dienstes die Prozedur schon vor dem Notarzteinsatz h\u00e4tte abbrechen m\u00fcssen. Zitat aus der Pressemitteilung:<\/p>\n<p><em>\u201eDie Staatsanwaltschaft wirft dem 46-j\u00e4hrigen Angeklagten vor, am 27.12.2004 als Arzt des \u00c4rztlichen Beweissicherungsdienstes einem wegen illegalen Kokainhandels festgenommenen Beschuldigten mittels einer durch die Nase eingef\u00fchrten Magensonde Brechsirup zugef\u00fchrt zu haben. Dabei soll der Beschuldigte bei mehrfachem Erbrechen der zuvor mutma\u00dflich verschluckten Drogenportionen die Z\u00e4hne zusammengebissen haben, wodurch Mageninhalt und Wasser in die Lunge gelangt sein soll, was zu einem Sauerstoffmangel gef\u00fchrt haben soll. Nach Herbeirufen des Notarztes soll der Angeklagte in dessen Anwesenheit etwa 20 Minuten lang weiter Wasser zugef\u00fchrt haben, bis er die Exkorporationsma\u00dfnahmen abgebrochen haben soll. Der Gesch\u00e4digte verstarb mutma\u00dflich infolge des bei den fortgesetzten Exkorporationsma\u00df-nahmmen eingetretenen Sauerstoffmangels im Gehirn im Alter von 35 Jahren am 07.01.2005 im Krankenhaus.\u201c<\/em><!--more--><\/p>\n<p>Als n\u00e4chstes verliest die Vorsitzende beide <strong>Urteile des BGH von 2010 und 2012<\/strong>.<\/p>\n<p>Der unglaubliche Tathergang und die gravierenden Fehler des Landgerichts k\u00f6nnen in den Zusammenfassungen und dem Wortlaut der Urteile nachvollzogen werden siehe: www.initiativelayeconde.noblogs.org). Deshalb hier nur einige Punkte noch mal:<br \/>\nIm 1. BGH-Urteil war dem Angeklagten u.a. vorgehalten worden, dass er nur aufgrund \u201evorurteilsgeleiteter Annahmen\u201c davon ausging, dass Laye-Alama Cond\u00e9 eine Ohnmacht vort\u00e4uschen w\u00fcrde. Die beiden anwesenden Polizisten Krieg und Famulla h\u00e4tten ebenfalls ausgesagt, das h\u00e4tten sie bei afrikanischen Verd\u00e4chtigten angeblich schon oft erlebt. Das Traktieren von Laye-Alama Cond\u00e9 mit einem Holzspatel und einer Pinzette, um weiteres Erbrechen zu provozieren, sei aber eindeutig K\u00f6rperverletzung gewesen. Schon nach dem ersten hervor gew\u00fcrgten Drogenk\u00fcgelchen h\u00e4tte die Tortur abgebrochen werden m\u00fcssen. Im Fazit seines 1. Urteils nimmt der BGH eine geringe Schuld von Volz und begr\u00fcndet diese Geringheit so: \u201e<em>Dies gilt zumal vor dem Hintergrund, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit f\u00fcr das inzwischen nahezu sechs Jahre zur\u00fcckliegende Tatgeschehen von Organisatoren und anderen Mitwirkenden mit deutlich h\u00f6herem Schuldgehalt greifbar nahe liegt<\/em>.\u201c Hinsichtlich des letzten Satzes bemerkte das 1. Urteil des BGH schon im Verlauf, dass der Generalbundesanwalt ein \u201e<em>Organisationsverschulden derjenigen, die den \u00fcberforderten Angeklagten auch mit der riskanten Zwangsexkorporation beauftragt hatten<\/em>\u201c, annimmt. Es k\u00f6nnte sich laut BGH (2010) bei der Tat sogar um vors\u00e4tzliche K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge handeln \u201e<em>unter v\u00f6lliger Missachtung der Belange des Angeklagten<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Dazu wird nun noch mal die Staatsanwaltschaft befragt, weil die genannten \u201eNebent\u00e4ter\u201c ja auch im nunmehr 3. Prozess als Zeugen geladen sind. Der StA sagt dazu knapp, dass damals bei keinem Zeugen strafbares Verhalten festgestellt worden sei, ein Ermittlungsverfahren gegen den vom Angeklagten hinzugezogenen Notarzt sein eingestellt worden und alles sein im \u00fcbrigen heute verj\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Im Anschluss wird das 2. BGH-Urteil (2012) verlesen. Darin geht es vor allem um die Todesursache. Das Landgericht hatte durch die Hinzuziehung von 9 Sachverst\u00e4ndigen eine \u201emultifaktorielle\u201c Todesursache festgestellt. Der BGH stellt in dem 2. Fehlurteil des Landgerichts \u201edurchgreifende Rechtsfehler\u201c fest. Das Landgericht habe mit \u201ehaltlosen Unterstellungen\u201c zugunsten des Angeklagten operiert. Es w\u00fcrde sich aus dem festgestellten Tathergang \u201eohne weiteres\u201c der Tatbestand der K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge und ein \u201eVerletzen der Menschenw\u00fcrde\u201c ergeben. Dass nicht alle Details der sp\u00e4teren Todesursache f\u00fcr den Angeklagten immer absehbar waren, hei\u00dft demnach nicht, dass er nichts strafbares gemacht hat. Die ganze Phase nach Eintreffen des Notarztes sei in ihren einzelnen Handlungen nun mal mindestens zum Teil die Todesursache.<\/p>\n<p><strong>Zum ersten Mal \u00e4u\u00dfert sich dann der Angeklagte Volz vor Gericht:<\/strong><\/p>\n<p>Er \u00e4u\u00dfert sein \u201egro\u00dfes Bedauern\u201c, der Todesfall sei ihm \u201esehr nahe gegangen\u201c, er habe daran \u201eschwer zu tragen\u201c, seine \u201eEhe sei zerbrochen\u201c und er habe \u201epsychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen m\u00fcssen\u201c. Es sei damals in die \u00e4rztliche Versorgung der Stadt eingebunden gewesen, die Exkorporationen mit Brechmittel seien damals unter den \u00c4rzten \u201ehei\u00df diskutiert\u201c worden. Die meisten \u00c4rzte des Beweissicherungsdienstes seien dagegen gewesen. Er selbst habe seinen Chef Birkholz (Anm.: der auch als Zeuge vor Gericht aussagen wird) mehrfach gebeten, davon entbunden zu werden. Die Ermittlungsbeh\u00f6rden h\u00e4tten aber darauf bestanden. Er habe viel Erfahrungen mit Exkorporationen gehabt, insgesamt habe er das wohl ca. 100 mal gemacht und 2 mal davon mit Magensonde. Er habe Laye-Alama Cond\u00e9 viel l\u00e4nger vorher untersucht als die behaupteten 5 Minuten. Er habe ihn auch versucht, davon zu \u00fcberzeugen, Sirup freiwillig zu trinken und ihm die Nasensonde schon mal gezeigt und vor der \u201eVerletzungsgefahr\u201c bei gewaltsamen Einlegen gewarnt. Nach dem gewaltsamen Einf\u00fchren der Nasensonde habe der dann drei- bis viermal erbrochen, dann sei das Ger\u00e4t ausgefallen, dass den Sauerstoffgehalt im Blut misst. Cond\u00e9 haben den Kopf mehrfach hin- und hergedreht, er habe gedacht, er sei bei Bewusstsein und sagt absichtlich nichts mehr. Er habe das ganze dann abgebrochen und den Notarzt gerufen in der Hoffnung dass der ihm untersagen w\u00fcrde weiter zu machen. So h\u00e4tte er dann keinen \u00c4rger bekommen. Aber der Notarzt habe auf seine dreimalige Frage, ob er weitermachen k\u00f6nne, immer mit ja geantwortet, damit seien ihm die H\u00e4nde gebunden gewesen und er h\u00e4tte nicht mehr abbrechen k\u00f6nnen, ohne selbst \u201eeine Strafverfolgung\u201c zu riskieren, weil der Notarzt ja der Qualifiziertere gewesen sei. Nach dem 1.K\u00fcgelchen, das zum Vorschein kam, dachte er, er sei im Recht und habe auch die Gef\u00e4hrlichkeit von aufplatzenden Drogenk\u00fcgelchen im Kopf gehabt, weil er Gutachten dazu kannte. Er habe dann seine Arbeit beendet, weil die Polizei den Abbruch angeordnet habe.<br \/>\nDer Notarzt habe dann eine Herzmassage gemacht wg. des Atemstillstands, dadurch wurden wohl die Weichen falsch gestellt und es sei wohl erst da Wasser in die Lunge gelangt. Das Intubationsger\u00e4t sei zun\u00e4chst nicht einsetzbar gewesen. Er wolle seinen Anteil \u201enicht relativieren\u201c aber wenn das mit dem Intubationsger\u00e4t nicht gewesen w\u00e4re, \u201ew\u00fcrde Laye Cond\u00e9 vielleicht noch heute unter uns sitzen\u201c. Nach heutigem Wissen w\u00fcrde er noch nicht mal &#8222;freiwillige\u201c Exkorporationen mit dem Brechmittelsirup durchf\u00fchren.<\/p>\n<p><em>Damit ist die Verteidigungsstrategie klar, nachdem viele mit einer Verurteilung im 3. Prozess rechnen. Die Schuld soll den Vorgesetzten und dem Notarzt in die Schuhe geschoben werden. Ersteres hatte ja auch der BGH schon so gesehen.<\/em><\/p>\n<p>Verteidiger Joester verk\u00fcndet nun, der Angeklagte sein gesundheitlich sehr angeschlagen, er sei zwar nicht prozessunf\u00e4hig, aber kaum belastbar, inwiefern w\u00fcrde man aber nicht mitteilen wollen. Daher w\u00fcrde nun er, Joester, als Erg\u00e4nzung verschiedene Schriftst\u00fccke verlesen, was er dann auch ca. 2 Stunden tat. Die meisten und l\u00e4ngsten Artikel waren bereits einschl\u00e4gig bekannte Publikationen von P\u00fcschel und Birkholz aus der Zeit vor 2004 \u00fcber die absolute Ungef\u00e4hrlichkeit der Prozedur, darin gipfelnd, dass es sogar ein \u201eGebot der F\u00fcrsorgepflicht\u201c gegen\u00fcber den Verd\u00e4chtigen sei, ihnen das Brechmittel zu verabreichen, weil sonst ihr Leben durch Zerplatzen der K\u00fcgelchen bedroht sei. Ein \u201eabwartendes Verhalten\u201c sei daher nicht vertretbar.<br \/>\nBei sachgerechter Anwendung g\u00e4be es keine gravierenden Nebenwirkung au\u00dfer Schl\u00e4frigkeit, im \u00fcbrigen w\u00fcrde der Brechsirup in der Praxis \u201ejungen, gesunden M\u00e4nnern\u201c verabreicht. In Berlin und Bremen habe anders als in Hamburg und Frankfurt nicht die Staatsanwaltschaft die Eins\u00e4tze angeordnet, sondern die Polizei selbst.<\/p>\n<p>Volz sagt dazu auf Nachfrage der Vorsitzenden, ihm seien diese Schriften angeblich alle bekannt gewesen. <\/p>\n<p>Ansonsten verliest der Anwalt noch einen Brief vom 20.12.1995 vom damaligen Senatspr\u00e4sidenten (B\u00fcrgermeister) und Justizsenator Henning Scherf an die damalige Senatorin f\u00fcr Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales, Umweltschutz, Bau und Umwelt Tine Wischer. Darin wirft der ehemalige Staatsanwalt Scherf der Kollegin in sehr unh\u00f6flichem Ton und Gebaren vor, ihre Beschwerden gegen die Brechmittelpraxis seien von \u201einteressierter Seite\u201c kommend und drohten, die Arbeit der Staatsanwaltschaft einzuschr\u00e4nken. Es habe sogar Demonstrationen auf dem Gel\u00e4nde der Gerichtsmedizin gegeben. Es g\u00e4be \u201ekeinerlei Zweifel an der Zul\u00e4ssigkeit\u201c der Prozedur, ihr Haus habe \u201ekeinerlei Befugnis\u201c, den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden Vorschriften zu machen, sie habe auch keine Erkl\u00e4rungen zu verfassen, die die \u00c4rzte verunsichern, es sei alles mit ihm abzustimmen, ansonsten w\u00fcrde er das mit ihr im Senat austragen.<\/p>\n<p>Dann wird der <strong>einer der beiden beteiligten Polizisten<\/strong> (Carsten Famulla, 51 Jahre alt) knapp drei Stunden lang als Zeuge <strong>vernommen<\/strong>.<\/p>\n<p>Darin kommt zur Sprache, dass sie eigentlich f\u00fcr den Bremer S\u00fcden und nicht f\u00fcr den Sielwall zust\u00e4ndig gewesen seien. Es wird nicht deutlich, warum sie \u00fcberhaupt da unterwegs waren, einige der Zuh\u00f6renden verstehen das so, dass die beiden quasi aus eigenem Antrieb geguckt haben, ob sie nicht einen Dealer erwischen. Das l\u00e4sst sich aber nicht mehr belegen. Die beiden sind dann als Zivilstreife zu Fu\u00df am Sielwall und in Nebenstra\u00dfen unterwegs gewesen und dabei auf Laye-Alama Cond\u00e9 getroffen.<br \/>\nFamulla spricht in der ersten H\u00e4lfte der Vernehmung durchweg von \u201edem Schwarzafrikaner\u201c und wechselt dann je n\u00e4her der Moment der T\u00f6tung kommt \u00fcber zu \u201eder Patient\u201c. Die anderen Prozessbeteiligten sagen \u201eHerr Cond\u00e9. Der Zeuge sagt, entsprechend ihrer Erfahrungen aus ungef\u00e4hr 8 bis 10 fr\u00fcheren Exkorporationen h\u00e4tten sie Laye-Alama Cond\u00e9 im Exkorporationsraum die H\u00e4nde vorsorglich mit Handschellen auf den R\u00fccken gefesselt, obwohl dieser durchweg freundlich und sehr ruhig waren, was ihn sehr verwundert habe, weil die anderen da anders gewesen seien. Er habe mehrmals beteuert, er sei \u201eein<br \/>\nguter Mensch und kein Drogendealer&#8220;.<br \/>\nAuf der Liege (in der Vernehmung bei der StA 2005 war noch von \u201eGyn\u00e4kologenstuhl\u201c die Rede) war Laye-Alama Cond\u00e9 dann festgebunden (Bauchgurt) und zus\u00e4tzlich an den F\u00fc\u00dfen mit Kabelbindern gefesselt. Dann sei ihm mehrmals das Angebot gemacht worden, den Sirup selbst zu trinken, er habe mehrmals eingewilligt, es dann aber doch nicht getan, sondern nur gesagt, er sei kein Drogendealer. Sie h\u00e4tten ihm auch gesagt, dass das gewaltsame Einfl\u00f6\u00dfen \u201eeine ziemliche Tortur\u201c und \u201eunangenehm schmerzhaft\u201c w\u00fcrde. Das habe er von anderen geh\u00f6rt und auch in der Szene habe sich das damals eigentlich herumgesprochen gehabt. Beim Legen der Nasensonde habe er seinen Kopf aber nur ganz leicht festhalten m\u00fcssen, er sei bis zum Ende sehr ruhig gewesen, sonst h\u00e4tten sie ihn auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt. Insofern war es auch ganz \u00fcberraschend f\u00fcr ihn, dass der Notarzt dann irgendwann sagte, der m\u00fcsse jetzt ins Krankenhaus. Auch in der 2. Phase der Prozedur, nachdem der Notarzt vor Ort war, habe er den Kopf beim neuen Legen der Nasensonde \u201eim Sinne des Patienten\u201c festgehalten.<\/p>\n<p>In der anschlie\u00dfenden Fragerunde \u00e4u\u00dfert der StA sehr sarkastisch sein Unverst\u00e4ndnis dar\u00fcber, dass sich Famulla nichts weiter dabei gedacht haben will, dass ein Arzt einen Notarzt ruft. Auch habe er fr\u00fcher ausgesagt, Laye-Alama Cond\u00e9 habe Schaum vor Mund und Nase gehabt, ob er sich da keine Sorgen machen w\u00fcrde normalerweise, wenn er auf der Stra\u00dfe jemanden damit f\u00e4nde. Darauf Famulla: \u201eStimmt, das muss nicht unbedingt in Ordnung sein\u201c. Darauf der Staatsanwalt: \u201eGut, dann bin ich beruhigt.\u201c<br \/>\nDurch Nachfragen der Nebenklage kommt raus, dass die Fesselung der H\u00e4nde mit Handschellen auf dem R\u00fccken bei Brechmittelvergabe mitnichten nur bei zwangsweisem Legen der Nasensonde vorgenommen wurde. Auch die oft \u201efreiwilligen\u201c Prozeduren seien ja nicht freiwillig gewesen, so Famulla, man habe den Leuten nur die Wahl gelassen, aber es sei dennoch \u201eoft hoch her gegangen\u201c dabei. Auf die Frage, wer denn das Ende der Prozedur anordnet sagt Famulla, er geht davon aus, dass der Arzt irgendwann sagt, so jetzt ist der Magen leer. Angeordnet hat den Einsatz von Brechmittel der Kollege Krieg, weil der im Auto Beifahrer war und schon telefonisch den Angeklagten verst\u00e4ndigt habe. Auf Nachfrage des Verteidigers, ob der der anordnet, nicht auch abbrechen m\u00fcsse, sagt der Zeuge, ja das geht auch, wenn schon genug K\u00fcgelchen da sind.<\/p>\n<p>Verhandlungszeit 9.15 &#8211; ca. 17 Uhr<\/p>\n<p>Gericht:<br \/>\nSch\u00f6ff_innen:<br \/>\nStaatsanw\u00e4lte:<br \/>\nSachverst\u00e4ndige:<br \/>\nVerteidiger:<br \/>\nNebenklage:<br \/>\nVorsitzende Richterin am Landgericht: L\u00e4tzel<br \/>\nRichter am Landgericht Kemper<br \/>\nRichter am Landgericht Cornelius<br \/>\nRentner Rolf Gagelmann<br \/>\nWaltraud Asbeck<br \/>\nSauer und Dr. Rothe<br \/>\nProf Dr. h.c. Volkmar Schneider<br \/>\nProf. Dr. med. Klaus Eyrich<br \/>\nErich Joester<br \/>\nDr. Elke Maleika<\/p>\n<p>Der Prozess wird fortgesetzt am 11.04.2013 um 13.00 Uhr.<br \/>\nFortsetzungstermine jeweils um 9:15 Uhr in Raum 231:<\/p>\n<p>Donnerstag, den 18.04.2013<br \/>\nDienstag, den 23.04.2013<br \/>\nDienstag, den 14.05.2013<br \/>\nDonnerstag, den 16.05.2013<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach Aufnahme der Personalien des Angeklagten Volz wird von einem der Staatsanw\u00e4lte die Anklageschrift vorgelesen. Benannt wird seltsamerweise nur die bestehende Anklage auf fahrl\u00e4ssige T\u00f6tung. 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