Öffentliche Protesterklärung zum Mitunterzeichnen

Initiative in Gedenken an Laye-Alama Condé
c/o Flüchtlingsinitiative e.V. /MediNetz Bremen
Bernhardstr. 12
28203 Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, KollegInnen und Interessierte,vielleicht haben Sie/habt Ihr es schon gehört oder gelesen – das Landgericht Bremen will den Prozess wegen des tödlichen Brechmitteleinsatzes gegen Laye Condé einstellen. Die ProzessbeobachterInnen der Initiative in Gedenken an Laye Condé haben eine öffentliche Protesterklärung dazu verfasst, für die ab sofort möglichst viele Unterstützer/-innen gesucht werden. Alle Jurist/-innen, Mediziner/-innen, Hochschullehrer/-innen, Organisationen und alle anderen Bürger/-innen sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen und die Erklärung in ihren Netzwerken und Berufsverbänden weiter zu verbreiten.
Bitte schickt/schicken Sie eine E-Mail an: initiative_layeconde@yahoo.de zum Beispiel mit folgendem Text:
Ich (Name, Beruf, Funktion, Stadt etc.) unterstütze die öffentliche Protesterklärung Keine Einstellung des Bremer Brechmittelprozesses vom 29. Mai 2013 und bin mit der Veröffentlichung meines Namens einverstanden.
Einsendeschluss ist Montag, der 10. Juni, 12.00 Uhr. Die Initiative in Gedenken an Laye Condé wird die Namen aller Unterzeichnenden im Rahmen einer Pressekonferenz öffentlich bekannt machen.
Wer sich einen Eindruck davon verschaffen will, wie der Prozess bisher gelaufen ist, findet Berichte von den meisten Verhandlungstagen unter www.initiativelayeconde.noblogs.org

Öffentliche Protesterklärung
Bremen, den 29. Mai 2013
Keine Einstellung des „Bremer Brechmittelprozesses“!
Im „Bremer Brechmittelprozess“ hat die seit dem 9. April 2013 mit dem Fall befasste Strafkammer des Landgerichts Bremen vorgeschlagen, das Verfahren an einem der nächsten Prozesstage Mitte Juni nach §153a Strafprozessordnung einzustellen. Dieser Paragraph ermöglicht eine Einstellung, wenn das „öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“ recht gering ist und „die Schwere der Schuld“ dem nicht entgegensteht. Zustimmen müssten nur die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft. Die durch die Nebenklage vertretene Familie des Getöteten hat bei einer Einstellung kein Mitspracherecht, jedes weitere Rechtsmittel ist ausgeschlossen. Die gesamte strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen würde dann nach dem dritten Verfahren und acht Jahre nach der Tötung von Laye Alama Condé im Bremer Polizeigewahrsam für immer folgenlos bleiben.
Der „Bremer Brechmittelprozess“ ist nicht irgendein Verfahren; eine Einstellung kann nicht im öffentlichen Interesse liegen! In den beiden vorangegangenen Prozessrunden 2008 und 2010 ist der angeklagte Arzt jeweils freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat beide Freisprüche einkassiert. Den ersten Freispruch durch das Landgericht hielt der BGH für offensichtlich unbegründet, den zweiten bezeichnete er als „fast grotesk falsch“.
Der BGH hat vor Beginn des nun laufenden dritten Prozesses eindeutige Vorgaben gemacht. So hat er dem Landgericht aufgegeben, das Handeln des Brechmittel vergebenden Arztes als „Körperverletzung mit Todesfolge“ einzuordnen. Auch die dritte befasste Kammer des Landgerichts ist nun auf dem besten Wege, ein weiteres Mal die Vorgaben des BGH zu missachten. Das Handeln des Arztes wird lediglich als „fahrlässige Tötung“ bezeichnet. Schon allein daher ist es unabdingbar, allen am Gerichtsverfahren beteiligten Parteien die Chance zu geben, das Urteil des Gerichtes erneut von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Mit einer Einstellung entfällt diese Möglichkeit, und es drängt sich der Eindruck auf, dass das Landgericht gerade einer solchen Überprüfung durch den BGH einen Riegel vorschieben will.

Eine Einstellung ist kein Urteil. Ein Gericht muss jedoch in der Lage sein, ein Urteil darüber zu fällen, ob und inwieweit es für die Tötung eines Menschen Verantwortliche gibt oder nicht. Mit einer Einstellung würde das Bremer Gericht ein für alle Mal feststellen, dass der gewaltsame Tod eines Asylsuchenden in einem Polizeirevier nicht wichtig genug ist, um darüber ein Urteil zu fällen.

Wir fordern das Landgericht und die Staatsanwaltschaft dringend dazu auf, von einer Einstellung im „Brechmittelprozess“ abzusehen!

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