Wir haben den 4. Prozesstag hier mal zusammengefasst. Der Prozessbericht ist natürlich viel ausführlicher und genauer.
Brechmittelvergabe war umstritten, auch in seiner eigenen Mitarbeiter_innenschaft wollte das eigentlich niemand mehr so richtig machen (wegen „die werden eh nicht aus dem Verkehr gezogen, kommen z.T. 6-8 Mal“, ist nicht standesgemäß für Ärzt_innen und ist auch einfach keine schöne Prozedur…)
Jedoch hat das Symposium in Hamburg beschlossen, dass die Prozedur ungefährlich sei und danach konnte man dann in Bremen fachlich einfach nichts mehr dagegen sagen
Er hat trotzdem [vor oder nach Todesfall bzw. Symposium in Hamburg?! Maileika fragt das auch nochmal und wahrscheinlich war es nach dem Todesfall in Hamburg ist die Antwort] auf eigenen Antrieb mit seinem Kollegen Bremermann um einen Termin beim Oberstaatsanwalt Frischmuth gebeten und seinen Unwillen ausgedrückt. Frischmuth hat daraufhin klar gestellt, dass ihm/ihnen ein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt oder ein Bußgeld drohen würde, wenn sie sich weigern, Exkorporationen durchzuführen
Daraufhin hat Birkholz eine detaillierte Dienstanweisung zu Brechmitteleinsätzen rausgegeben, nach eigener Aussage, um damit seine Mitarbeiter_innen zu schützen und die Verantwortung/etwaige Beschwerden auf ihn als Leiter zu lenken. In dieser Anweisung sind durchaus „Ausgänge“, Möglichkeiten zum Abbruch, genaue Voruntersuchungen etc. beschrieben
aber: das sind dann in der konkreten Situation nur Ratschläge bzw. Richtlinien, letztendlich entscheidet der Arzt frei, was er wann macht
Soweit wir gehört haben sagt Birkholz, Volz habe alles richtig gemacht
Laut Birkholz sind verschluckte Kügelchen allein aus Gesundheitsgründen im Sinne der Verteidigung (Condè vor Drogenintoxikation zu schützen) kein Grund für eine Brechmittel-Vergabe (weil nur kleine Mengen verschluckt werden und außerdem kann man juristisch niemand gegen seinen Willen entgiften, solange er keine Auswirkungen hat und nicht selber um Hilfe bittet), die von Joester angesprochene Gefährdung käme nur bei Drogenkurieren in Frage und die hätte es in Bremen nicht gegeben
Laut Birkholz gab es vorher keine problematischen Exkorporationen (außer einer, bei der der Mensch nach Verlassen des Polizeigebäudes zusammengebrochen ist, dann wurde Notarzt gerufen, aber der hatte dann gar nichts)
Zudem gab es eine Diskussion zwischen Richterin und Birkholz darüber, ob enge Pupillen allein ein Grund zum Eingreifen wären (weil sie auf Drogeneinwirkung hindeuten könnten), Birkholz sagt nein, allein das wäre kein Grund, weil die können auch anders zustandekommen (plötzlich grelles Licht u.a.)