Wir erinnern an Laye-Alama Condé, gestorben am 7.1.2005, getötet im Bremer Polizeigewahrsam durch einen zwangsweise durchgeführten Brechmitteleinsatz. Ende Dezember 2004 wurde Laye-Alama Condé aus Sierra Leone, der seit Jahren hier in Bremen lebte, am Sielwalleck von Zivilpolizisten verhaftet und unter Verdacht des Drogenbesitzes in das Polizeirevier Vahr verbracht. An Armen und Beinen gefesselt, wurde ihm von dem Arzt Igor Volz gewaltsam Brechmittel verabreicht und über eine Nasensonde so viel Wasser in den Magen gepumpt, dass seine Lungen überfluteten und er erstickte. Laye-Alama Condé ist in den Räumen der Bremer Polizei grausam gequält und ertränkt worden. Er wurde 35 Jahre alt.
Auch nach acht Jahren und bisher zwei Gerichtsprozessen bleibt festzustellen: Es gibt eine Tat, es gibt einen Toten, aber keine verurteilten Täter. Die beteiligten Polizisten werden wegen der Verjährungsfristen mittlerweile wohl nicht mehr rechtlich belangt werden können. Angeklagt war lediglich der beteiligte Arzt. Beide Male wurde er vom Bremer Landgericht freigesprochen, beide Male wurde der Freispruch vom Bundesgerichtshof mit Hinweis auf große Verfahrensfehler und auf die augenfällige Schuld des Arztes kassiert, zuletzt im Juni 2012. Der anstehende dritte Prozess gegen den Arzt beginnt am 9. April 2013.
Rassistische Tötung wird staatlich legitimiert: „Schwerstkriminelle müssen mit körperlichen Nachteilen rechnen“.
In Bremen wurde die Brechmittelfolter schon seit 1992 angewendet und ist 1995 erneut durch den damaligen Justizsenator und langjährigen Senatspräsidenten Henning Scherf legitimiert worden. Seitdem ist das Brechmittel über tausendmal zum Einsatz gekommen, oft mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen. Die politisch Verantwortlichen reagierten 2005 mit kaltem Zynismus. Während Laye-Alama Condé bereits im Koma lag, erklärte der damalige Innensenator und heutige CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp:„Wenn er stirbt, hat es nichts mit der Verabreichung von Brechmitteln zu tun“; er halte es für „völlig gerechtfertigt mit unnachgiebiger Härte“ gegen „solche Leute vorzugehen“. Der heutige SPD-Innensenator Ulrich Mäurer, damals Staatsrat unter Röwekamp, vermerkte lapidar zum polizeilichen Tötungsakt es gebe „keine Anhaltspunkte, dass die was falsch gemacht haben.“ Ein Wort der Trauer und des Bedauerns gegenüber den Angehörigen Laye-Alama Condés ging ihnen bis heute nicht über die Lippen, ganz zu schweigen von der Übernahme der politischen Verantwortung.
Unfähigkeit schützt vor Strafe – Freispruch für Igor Volz 2008
Am 4.12.2008 wurde der verantwortliche Arzt Igor Volz trotz „mehrerer objektiver Pflichtverletzungen“, die für den Tod ursächlich verantwortlich waren, vom Bremer Landgericht freigesprochen. In der Urteilsbegründung heißt es: zwar sei der Tod Condés vermeidbar und vorhersehbar gewesen, allerdings habe der Mediziner aufgrund „mangelnder Ausbildung und Erfahrung“ die Folgen seines Handelns nicht richtig beurteilen können, ihn träfe daher subjektiv keine Schuld.
Freispruch vom BGH 2009 aufgehoben – Bremer Staatsanwaltschaft untätig
Am 29.04.2010 hob der Bundesgerichtshof diesen Freispruch in einem von den Angehörigen angestrengten Revisionsprozess auf. Neben dem Arzt, der dem BGH zufolge gegen seine „wesentlichen beruflichen Sorgfaltspflichten“ verstieß, gerieten endlich auch „bisher unbehelligte Nebentäter“ in den Blick. Die Richter erwähnten unter anderem die beteiligten Polizeibeamten, da diese den Einsatz eigenmächtig angeordnet hatten und während der Tortur den Kopf und einen Arm von Laye-Alama Condé festgehalten hatten. Sie hätten laut BGH bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Unverhältnismäßigkeit der Zwangsmaßnahme erkennen müssen. Auch ein „Organisationsverschulden“ sei anzunehmen, da ein offensichtlich unqualifizierter Arzt eine solche Maßnahme vorgenommen habe. Personalverantwortlich hierfür ist der (damalige) Leiter des ärztlichen Beweissicherungsdienstes Michael Birkholz, der grundsätzlich die zwangsweise Vergabe von Brechmitteln per Magensonde stets als medizinisch unbedenklich verteidigt hatte. Weder die Polizisten noch Michael Birkholz waren im ersten Prozess angeklagt worden; geschweige denn die für diese rassistische Praxis verantwortlichen Politiker. Nach dem BGH-Urteil war die Bremer Staatsanwaltschaft lange untätig – bis alle aus ihrer Sicht möglichen Vorwürfe an Polizei und Beweissicherungsdienst verjährt waren.
Wieder Freispruch in Bremen – BGH zum Zweiten: Urteil ist „fast grotesk falsch“.
Auch im zweiten Prozess zwischen März und Juni 2011 gegen den Polizeiarzt sehen die Richter am Bremer Landgericht keine Möglichkeit für einen Schuldspruch. Der Angeklagte sei wegen anhaltender Zweifel bezüglich der Todesursache freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Monate Haft auf Bewährung für den 47-Jährigen Arzt wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung gefordert. Am 20. Juni 2012 wird auch dieses Urteil vom BGH wieder aufgehoben. Laut BGH ist das Bremer Urteil „fast grotesk falsch.“ Das Gericht hätte auf Grundlage seiner eigenen Feststellungen eindeutig zu einem Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge kommen müssen.
Ist dreimal Bremer Recht?
Im Jahr 2013 wird das Landgericht Bremen zum dritten Mal die Möglichkeit haben zu ergründen, warum angeblich niemand Schuld hatte am Tod von Laye-Alama Condé. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses gegen den Polizeiarzt hat das ganze Bremer Verfahren aber schon jetzt seinen Platz in der Geschichte der Justiz- und Politikskandale sicher. Für Bremen stellt sich die Frage, wie die Tötung eines Asylsuchenden, der einer Straftat verdächtigt wurde, durch einen Arzt im staatlichen Auftrag und zwei Polizisten Eingang in die offizielle Stadtgeschichte finden wird. In der Zwischenzeit gehen die rassistischen Kontrollen und Polizeimethoden weiter!
Brechmitteleinsatz ist Folter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bezeichnete schon 2006 den zwangsweisen Brechmitteleinsatz als unmenschliche und erniedrigende Behandlung, die gegen das Folterverbot des Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Nach dem Tod von Laye-Alama Condé musste Bremen die zwangsweise Durchführung einstellen, mit der „freiwilligen“ wird jedoch weitergearbeitet. Im Fall einer Weigerung drohen vier Tage Haft, um möglicherweise Drogen im Stuhlgang zu finden. Im Klartext: vier Tage Freiheitsentzug wegen eines Verdachts. Vermehrt kommt es bei Drogenkontrollen auch zu körperlichen Übergriffen. Polizist_innen drücken dabei Verdächtigen von hinten die Kehle zu, um ein Schlucken von Drogen zu verhindern. Die Methode hat sich geändert, der Rassismus ist geblieben. Menschen nicht-weißer Hautfarbe und nicht-deutscher Herkunft sind durch deutsche Polizist_innen und Vertreter_innen der Institutionen ebenso wie durch Rassist_innen auf der Straße täglich Diskriminierungen und Verfolgungen ausgesetzt und mit dem Tode bedroht. Die Praxis der Brechmittelvergabe kann in Vergangenheit und Gegenwart als gezielte rassistische Verfolgungs- und Foltermethode bezeichnet werden, denn sie richtet sich nahezu ausschließlich gegen Schwarze.
Wir erinnern heute auch an Oury Jalloh, der am gleichen Tag (7. Januar 2005) im Polizeirevier in Dessau unter bis heute ungeklärten Umständen verbrannt ist. Polizei und Staatsanwaltschaft behaupteten von Anfang an, der an Armen und Beinen gefesselte Oury Jalloh habe sich selbst angezündet – doch spätestens im vor wenigen Monaten beendeten (ersten) Revisionsprozess vor dem Magdeburger Landgericht wurden die zahlreichen Widersprüche und Ungereimtheiten dieser Version einerseits immer offensichtlicher. Andererseits wurde auch klar, dass das Gericht gegen jede Wahrscheinlichkeit an der Grundthese festhält, Oury Jalloh habe sich selbst angezündet. Spätestens nach den sachlichen Ergebnissen des letzten Prozesses ist jedoch davon auszugehen, dass er umgebracht wurde.
Rassismus tötet- Laye-Alama Condé und Oury Jalloh sind keine Einzelfälle!
• Amir Ageeb, erstickt am 28.5.1999 im Zuge seiner Abschiebung aus Frankfurt/Main, bei der er von BGS-Beamten gefesselt und geknebelt wurde
• N’deye Mareame Sarr, erschossen am 16.7.2001 in Aschaffenburg von einem Polizisten während eines Einsatzes bei ihrem deutschen Ehemann, der die gemeinsamen Kinder entführt hatte
• Achidi John, getötet am 9.12.2001 durch einen zwangsweisen Einsatz von Brechmitteln in Hamburg
• Dominique Kouamadio, erschossen am 14.4.2006 unter ungeklärten Umständen von einem Polizisten vor einem Kiosk in Dortmund durch zwei schnell hintereinander abgegebene Schüsse in Bein und Herz
• Christy Schwundeck, erschossen am 19. Mai 2011 durch die Polizei unter ungeklärten Umständen im Jobcenter in Frankfurt/Main nach einem Streit mit ihrem Sachbearbeiter
In all diesen Fällen wurden die Ermittlungsverfahren gegen die Täter eingestellt, es wurde niemals ein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen.
• Strafrechtliche Verfolgung der Täter!
• Schluss mit rassistischen Polizeikontrollen!
• Stoppt rassistische Polizeigewalt!
Bremer Initiative in Gedenken an Laye-Alama Condé