Zwischenfazit zu den Prozeßbeobachtungen

Zwischenfazit zu den Prozessbeobachtungen

Am 27.12.2004 wurde ein gesunder Mann am Sielwall in Bremen festgenommen und im Polizeirevier Bremen-Vahr im Beisein von einem Mediziner des Beweissicherungsdienstes, zwei Polizisten, zwei Sanitätern und einem Notarzt so behandelt, dass er wenige Tage danach, am 7. Januar 2005, an den Folgen dieser Maßnahmen starb. Laye-Alama Condé wurde 35 Jahre alt. Für seinen Tod war niemand verantwortlich, jedenfalls will uns das die aktuelle Bremer Rechtsprechung weismachen.

Der Bremer Staatsanwaltschaft gelang es erfolgreich, eine ernsthafte Strafverfolgung der Beteiligten zu verhindern. Zu einem Prozess kam es lediglich gegen den Arzt des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes Igor Volz. Dieser findet derzeit zum dritten Mal vor dem Bremer Landgericht statt, nachdem die ersten zwei Freisprüche vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurden (wobei nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die Nebenklage in Berufung gegangen war). Wir, die Prozessbeobachtungsgruppe, haben uns entschlossen, diesen dritten Prozess intensiver zu begleiten und Protokolle zu den jeweiligen Verhandlungstagen öffentlich gemacht (siehe unten). Mit diesem Text wollen wir einige unserer Einsichten während der Prozessbeobachtung bündeln.

Was uns als Prozessbeobachter*innen zunächst befremdete, war die sehr joviale, tendenziell unseriöse, mit vielen unpassenden Scherzen garnierte Grundstimmung im Gerichtsaal. Im Mittelpunkt des Altherrenhumors stand dabei der Strafverteidiger Erich Joester, der durch zahlreiche Zwischenrufe, Verfahrenshinweise und „witzige“ Einlassungen das Geschehen bestimmte. Alle anderen schienen sich ihm in ihrem Verhalten anzupassen. Die Richterin beschränkte sich darauf, nur ab und zu darauf zu verweisen, dass sie das Verfahren führe, die nahezu „devote“ Staatsanwaltschaft, indem sie versuchte mit der „Witzigkeit“ mitzuhalten. Ihrer eigentlichen Aufgabe, die Anklage zu vertreten, kamen sie fast nicht nach: geringer Rede- und Frageanteil insgesamt, kaum kritische Nachfragen, keine ’scharfen‘ Verhöre, Widersprüche wurden nicht aufgedeckt bzw. ihnen wurde nicht nachgegangen.

Aus unserer Sicht wäre dies aber die Aufgabe des Gerichts, nämlich die Verteidigungsstrategien und Aussagen der Beteiligten nachzuzeichnen, kritisch auf innere Widersprüchlichkeiten zu prüfen und dann auch mit widersprüchlichen Aussagen der Anderen zu vergleichen und zu konfrontieren. Dies aber fand so gut wie gar nicht statt. Dafür gibt es Gründe: einer scheint zu sein, dass im Prozess implizit auch die Rolle von Staatsanwaltschaft und Bremer Rechtsprechung thematisiert werden könnte. Wir wurden den Verdacht nicht los, dass alle drei Seiten am liebsten das Verfahren einstellen würden, damit sie diese unliebsame und irgendwie nervige Sache endlich aus der Welt haben. Dies ist nun mehr als ein Verdacht, da seit Ende Juli klar ist, dass Richterin und Staatsanwaltschaft den Prozess tatsächlich einstellen wollten und nur durch eine Weisung des leitenden Oberstaatsanwalts daran gehindert sind. Es bestand häufig der Eindruck, einer Gerichtsposse beizuwohnen; seit Ende Juli kommt nun dazu, dass Richterin wie Staatsanwaltschaft dazu verdonnert sind, einen Prozess weiterführen müssen, der aus ihrer subjektiven Sicht längst hätte zu Ende sein müssen. Mit Aufklärung freilich hat das Ganze nichts zu tun. Auch angesichts dessen, dass die Prozedur des Brechmitteleinsatzes 2006 durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geächtet wurde, wäre ein anderer Verfahrensstil zu erwarten gewesen.
Wir wollen zunächst aber weniger darauf eingehen, welche handwerklichen Fehler den Beteiligten im Verfahren unterlaufen sind, sondern zu einer politischen Einschätzung des Verfahrens gelangen. Dabei lassen wir uns von der Überzeugung leiten, dass eine rechtliche Aufarbeitung (selbst wenn sie besser läuft, als diese) eine politische Aufarbeitung und Thematisierung niemals ersetzen kann und auch nicht sollte.


Funktionieren eines rassistischen Systems

Der Verteidiger Erich Joester wies darauf hin, dass die Verantwortung für den Tod von Laye-Alama Condé nicht dem Polizeiarzt Volz aufgeladen werden könne, da es sich dabei um ein Organisationsversagen gehandelt habe. Unserer Ansicht nach handelte es sich jedoch um ein Organisations- bzw. Systemfunktionieren. Wir sind überzeugt: wäre in dieser Nacht der Sohn einer gut betuchten weißen Bremer Familie verdächtig gewesen – es hätte keinen Toten gegeben, wahrscheinlich noch nicht mal die Durchführung einer Maßnahme. Oder von der anderen Seite betrachtet: hätte es in einer ähnlichen Nacht aus irgendwelchen Gründen doch einen weißen Toten gegeben, wäre konsequent und unter Druck nach Verantwortlichen gesucht worden – und nicht nach Gründen, warum niemand verantwortlich ist.
So aber hatte sich die Brutalität, der Zynismus und der Alltagsrassismus der Brechmittelvergabe – die sich fast ausschließlich gegen Menschen mit schwarzer Hautfarbe richtete – in jahrelanger Praxis entwickelt. Der Umstand aber, dass hier Politik, Justiz, Polizei ein erniedrigendes und rassistisches Verfahren mit großer Entschlossenheit aufrechterhielten, pulverisiert jedoch nicht die Verantwortung, die jeder einzelne für sein Funktionieren im System trägt. Spielräume für ein anderes Verhalten hätte es jederzeit gegeben.
Brechmittelfolter war politisch gewollt und wurde vom ehemaligen Justizsenator Henning Scherf nachdrücklich eingefordert und durchgesetzt.(1) Sie wurde ursprünglich von Polizeiärzten eigenmächtig eingesetzt, dann institutionalisiert (mit dem privaten Ärztlichen Beweissicherungsdienst von Herrn Birkholz) und in der polizeilichen Praxis als normale Maßnahme ein- und über 1.000 Mal durchgeführt. Sie wurde gegenüber Kritik, die es auch schon in den 1990er Jahren zahlreich gab, immunisiert und ideologisch legitimiert, nicht zuletzt durch viele der hier im Prozess auftauchenden „objektiven“ medizinischen Gutachter wie Herrn Püschel, Herrn Birkholz und Herrn Schneider. Die institutionelle Legitimation von Brechmittelfolter beruht aber nicht zuletzt auch darauf, dass die Staatsanwaltschaft und Justiz die entsprechenden Funde von Brechmitteleinsätzen vor Gericht als Beweise anerkannt haben. So ist nun jene Staatsanwaltschaft für die Strafverfolgung zuständig, die die Folter jahrelang selbst angeordnet und gerechtfertigt hat. Wie soll sie dem Opfer gerecht werden?
Es darf also gefragt werden, wie unabhängig das Bremer Gericht zur Bearbeitung dieses Falles ist. Wünschenswert wäre daher aus unserer Perspektive ein unabhängiger Untersuchungsausschuss, der auch die politisch Verantwortlichen einzubeziehen hätte. Nur so wäre eine Aufarbeitung nicht nur des Todes von Laye-Alama Condé, sondern auch der Brechmittelpraxis insgesamt möglich.(2)

Hinsichtlich der geladenen Gutachter und Experten im Prozess verwundert es kaum, dass kein einziger dabei ist, der oder die schon immer gegen die Vergabe von Brechmitteln argumentiert hat. Obwohl nur wenige Bundesländer überhaupt Brechmittel verwendet haben und nur wenige Rechtsmediziner dies befürwortet haben, sind von diesen wenigen viele im Prozess vertreten: aus Bremen Birkholz, aus Hamburg Püschel und aus Berlin der Hauptgutachter Schneider. Wer Brechmittelvergabe unter den alten politischen Maßgaben medizinisch zu verantworten hat, eignet sich offenbar besonders gut dafür, Aussagen über diese Vergabe zu machen, wie Prof. Birkholz, der die jahrzehntelange Brechmittelvergabe in Bremen zu verantworten hatte. Und wie Prof. Püschel, der in Hamburg 300 Brechmitteleinsätze selbst durchführte und bereits nach dem Tod von Achidi John, des ersten Brechmittelopfers in Hamburg 2001, durch rassistische Äußerungen aufgefallen ist.
Der Bremer Prof. Birkholz sagte auf die Frage, ob bei einer Konferenz auch Brechmittelkritiker gewesen seien: Nein, da dies eine fachlich zusammengesetzte Konferenz gewesen sei. Im Bremer Prozess sieht man es ähnlich, brechmittelkritische Menschen kommen nicht zu Wort.

Die Freiwilligkeit im Brechmitteleinsatz

Es war nachhaltig beeindruckend, wie schamlos gerade die Polizisten die übliche Prozedur dargestellt haben. Am Anfang, so sagen sie, hätten sie den Leuten die „Instrumente“ gezeigt und gesagt, mach freiwillig mit, sonst wird´s am Ende unangenehmer und „schmerzhafter“. „Freiwillig“ hieß, dass der Verdächtige, der vorsorglich an eine Liege gefesselt wurde, in einer existentiellen Drucksituation den vorgehaltenen Becher selbst trinken sollte, um dann in vielen Fällen gesundheitliche Folgeschäden davonzutragen. Die Botschaft ist eindeutig: Wer nicht „freiwillig“ mitmacht, bekommt es mit uns zu tun. Du hast hier keine Chance. Brechmittelvergabe bedeutete einen totalen Zugriff auf den Willen und den Körper des Festgenommenen. Bürokratische Regeln, die eine gewisse Sorgfalts- und Kontrollfunktion ausüben sollten (Übersetzung, Aufklärung, Dokumentation) scheinen in der Alltagspraxis dagegen keine große Rolle zu spielen (und wurden vergessen oder verschlampt). Beim Tod Laye Alama Condés wurden zudem auch bestimmte Aufzeichnungen gar nicht recherchiert (Protokoll des Notrufs aus dem Präsidium mit Angabe des Grundes für den Notruf, Protokolle der Zwangsverabreichungen von Brechmitteleinsätzen etc.).

Verknüpft ist die gewalttätige polizeiliche Alltagspraxis mit offenem Rassismus. Sprachlich wird Laye-Alama Condé entindividualisiert. Er ist in den Aussagen der Polizeibeamten keine Einzelperson, sondern „Schwarzafrikaner“. Diese neigten in den Augen der Polizisten, aber auch einiger Gutachter sowohl dazu, auszurasten als auch sich tot zu stellen oder Bewusstlosigkeit zu simulieren.(3) Unabhängig von seinem Verhalten wurde Laye Condé daher gefesselt, unabhängig von seinem tatsächlichen Gesundheitszustand einfach weiter festgehalten, fixiert und die Brechmittelfolter fortgesetzt. Mit „Schwarzafrikanern“ muss man das eben so machen.(4)
Die Haltung, dass die körperliche Unversehrtheit von möglicherweise Kleinkriminellen wenig Bedeutung hat spiegelt sich im Prozess insbesondere in den Schilderungen des Einsatzes der beiden Polizeibeamten wider, die gleichzeitig Einblicke in das normale Vorgehen bei solchen Einsätzen erlaubt.

Ein solches Denken machen sich die Röwekamps und Scherfs zu eigen, wenn sie Brechmitteleinsätze politisch befürworten. Aber auch diejenigen, die deshalb gegen die Errichtung eines Denkmals für Layé Condé sind, weil es sich doch um einen Drogendealer gehandelt habe. Für den Brechmitteleinsatz gilt: Er ist nur dann ‚sinnvoll‘ anwendbar, wenn die Unterstellung, mit Drogen zu handeln, bereits für eine soziale Gruppe gilt, ohne dass hierfür bereits der Nachweis erbracht wurde, weil die Praxis des Brechmitteleinsatz diesen erst erbringen kann. Vor dem Schuldbeweis müssen Leute bereits als schuldig gelten, sonst funktioniert es nicht. Ganz in diesem Sinne stehen Brechmitteleinsätze im selben Geist wie etwa das Racial Profiling, das jüngst gerichtlich untersagt wurde – gegen den Protest der Polizei.

Die Beteiligten konnten nichts dafür

Insgesamt wird im Prozess selten nach potenziellen Entscheidungsoptionen gefragt, die allen beteiligten Individuen zu vielfältigen Zeitpunkten offen standen. Stattdessen wird sich auf ein Gebräu aus bürokratischer Herrschaft und Verfahrensdiffusion und autoritären Verhaltensweisen berufen (Gesetzeslage, Verordnungen, legale Verfahren, Beweissicherung, Kompetenzhierarchien und -unklarheiten, Befehlsketten etc.), hinter denen verschwinden soll, dass alle Beteiligten in der konkreten Situation auch eigenen Handlungs- und Entscheidungsspielraum für den Abbruch hatten. Im Ergebnis will es niemand gewesen sein. Es entsteht ein unwürdiges Spiel, indem klar wird, dass alle unmittelbar Beteiligten in ihrer Funktion voll mitgemacht haben, gleichzeitig aber nichts mit dem Tod von Laye-Alama Condé zu tun haben möchten:

Die Polizisten nicht, da sie ja nicht für die Einschätzung des Gesundheitszustandes zuständig sind, aber wissen, dass „Schwarzafrikaner“ oft simulieren und man bei der Beweissicherung zügig und effizient vorzugehen habe….

Die anwesenden Sanitäter nicht, da sie in der Befehlskette unten stehen, dabei aber aktiv bei der Fortführung des Brechmitteleinsatzes helfen (Wasser holen und anreichen, Spatel holen), obwohl sie nicht dem Polizeiarzt, sondern dem Notarzt unterstehen und obwohl sie registrieren, dass die Vitalwerte von Condé zusehends schlechter werden…

Der Notarzt nicht, weil er sich nicht beteiligen will an dem Brechmitteleinsatz, welcher in der Verantwortung des Polizeiarztes liege, dabei aber auch nicht für einen Abbruch plädiert oder zumindest das weitere Vorgehen nicht ausreichend beobachtet und/oder falsch eingeschätzt hat…

und der Angeklagte Igor Volz natürlich auch nicht.

Der Tod Laye-Alama Condés wäre aber verhinderbar gewesen!

Die Verteidigungsstrategie

Die Verteidigungsstrategie beruht darauf, dass der Angeklagte alles richtig gemacht habe. Igor Volz habe sich medizinisch einwandfrei verhalten und die Situation jederzeit medizinisch im Griff gehabt (lediglich ein Gerätefehler habe vorgelegen). Er sei auch hervorragend qualifiziert und erfahren gewesen für die Durchführung einer zwangsweisen Brechmittelvergabe. Obwohl er beruflich seit Jahren Beweissicherung mache, sei er selbst jedoch eher Gegner von Brechmittelverfahren gewesen und habe nur unter Druck seiner Vorgesetzten bzw. der damaligen Rechtsprechung und aus Angst vor persönlichen Konsequenzen diese Maßnahme durchgeführt. Diese Behauptung wird soweit getrieben, dass der Angeklagte den Notarzt nicht aus medizinischen Gründen geholt habe, sondern um eine Möglichkeit zu schaffen, die Maßnahme abzubrechen ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Er habe den Notarzt dreimal gefragt, ob er die Maßnahme fortsetzen könne. Dieser habe das dreimal bejaht, so dass er keinen Handlungsspielraum für einen Abbruch der Maßnahme gesehen habe. Er habe zudem davon ausgehen müssen, dass die Drogenkügelchen im Körper sehr gefährlich für die Gesundheit von Laye-Alama Condé seien und daher habe er auch aus gesundheitlichen Gründen mit seiner Maßnahme fortfahren müssen. Laye-Alama Condé sei auch nie bewusstlos gewesen. Dass er bewusstlos gewesen wäre, sei eine reine Erfindung des BGH. Puls und Blutdruck seien stets im Normbereich gewesen, der Abfall des Sauerstoffwertes aufgrund eines Gerätefehlers erklärbar. Vielmehr habe Condé mit Beginn der Sondenlegung die Augen geschlossen und seine Kooperation strategisch eingestellt. Condé habe versucht „aktiv zu filtern“.(5) Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes sei für den Angeklagten nicht vorhersehbar gewesen.

Diese Darstellung ist mehrfach widersprüchlich und unglaubwürdig:
Wollte Herr die Brechmittelmaßnahme nun unbedingt zeitnah weiter machen, weil er Laye Condé von der Gefahr platzender Drogenkügelchen schützen wollte oder suchte er nach einem Grund diese schnellst möglichst abzubrechen? Wenn Herr Volz grundsätzlich ein Gegner dieser Einsätze war, wie hat er dann diesen Job überhaupt machen können? Warum hat Volz als ‚Brechmittel-Gegner‘ in seiner jahrelangen Praxis keinen einzigen Einsatz abgebrochen, sondern stets erfolgreich durchgeführt, wie er selbst anführt? – Der Angeklagte war DER Brechmittelarzt in Bremen und hat scheibchenweise zugegeben, dass er an mehreren zwangsweisen Vergaben beteiligt war. Die derzeit eingeräumte Zahl beläuft sich auf 5 zwangsweise Brechmittelvergaben.

Wenn Volz den Einsatz abbrechen wollte – warum hat er die Situation damals nicht dramatisiert, sondern den Notarzt lediglich auf das angeblich nicht funktionierende Gerät angesprochen? – Der Notarzt hat ausgesagt, dass Volz ihn nach der Reanimation, beim Aufbruch ins Krankenhaus gebeten hat, gegebenenfalls noch sichergestellte Drogen-Kügelchen der Polizei zu übermitteln. Demnach wäre Volz stark an der ‚Beweissicherung‘ und überhaupt nicht an der Gesundheit von Laye Condé interessiert gewesen.

Wenn der Gesundheitszustand – wie die Verteidigung sagt – nicht bedenklich war, wenn der Einsatz innerhalb der langjährigen Praxis von Brechmittelvergabe ’normal‘ war – wieso sollte der Angeklagte nach einem Anlass suchen, den Einsatz abzubrechen?
Warum unterbrechen die Sanitäter die Prozedur und bringen Condé in eine Liegesituation, wenn gesundheitlich doch gar keine Bedenken seitens Volz bestanden haben?

Welche existenziellen Konsequenzen hat jemand zu befürchten, dessen Vertrag als Arzt des Beweissicherungsdienstes sowieso vier Tage später ausläuft und nicht verlängert wird?

Layé-Alama Condé ist selbst schuld an seinem Tod

Besonders perfide wird es nun, wenn das Verhalten von Laye A. Condé geschildert wird, dieser habe auf der einen Seite von Beginn an apathisch gewirkt (Aussage Polizist Famulla), auf der anderen Seite permanent „aktiv“ gefiltert und damit – und das ist der Höhepunkt der Unverschämtheit – seinen Tod letztlich selbst herbeigeführt. Hierauf läuft letztlich die Strategie der Verteidigung hinaus: Ein gesunder Mann habe – fast ohne, jedenfalls nur durch sachgerechte, medizinische Behandlung von außen – durch aktives Filtern selbst wesentlich zu seinem Tod mit beigetragen.

Dies wurde implizit (Birkholz) und explizit (Eyrich) von manchen Gutachtern gesagt, Laye A. Condé sei durchs ‚Filtern‘ mehr oder weniger selbst schuld an seinem Tod. Wenn Hauptgutachter Eyrich dann noch erwähnt, dass Laye Condè dadurch, dass er die Kügelchen verschluckt hat, für die Exkorporation verantwortlich ist, dann sind wir mittendrin im Thema: ‚Black people und Drogenhändler sind keine Menschen‘. Püschel sekundierte hier, dass insbesondere ‚Afrikaner‘ sich im Polizeigewahrsam aufregen würden bis hin zum ‚Voodoo‘. So was führt dann letztlich auch dazu, dass sehr bizarre Sterbeversionen wie etwa der psychogene Tod oder der ‚Autonome Konflikt'(6) ins Spiel gebracht werden. Beides kann in gewisser Weise als „Aufregungsversagen“ des Organismus bei behaupteter Herzschwäche gelesen werden, eine Version, die bei Gericht sehr hoch gehandelt wird.

Implizit und explizit (Püschel und auch Schneider) verdoppelt man einfach die Begründung, die man schon bei Achidi John hatte.(7) Zwei exakt gleich liegende unerklärliche Herztode. Diese unerklärlichen Herztode entlasten alle anderen Faktoren: die Brechmittelvergabe ist dann immer noch ungefährlich; der verabreichende Arzt konnte keine Ahnung haben von der Herzschwäche und es ist dann auch ganz egal, wie er die Exkorporation genau durchgeführt hat, da ja das Herz jederzeit kollabieren konnte. Der ‚Autonome Konflikt’ist zur Erklärung der Todesursache von Laye Condé medizinisch uninteressant und nicht zu rechtfertigen. Er führt ab von dem, was das Gericht unserer Meinung nach zu klären hätte, nämlich dem Anteil, den der Angeklagte trägt. Diese Darstellung stellten aber Entlastungslyrik zur Verfügung, die letztlich darauf hindeuten soll, dass es sich hier um einen tragischen Unglücksfall handelt.

Andere Gutachter wie der Herzspezialist Rasche gingen dagegen „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ davon aus, dass Condé ertrunken ist. Unserer Einschätzung nach aber war und ist das Gericht an dieser Sichtweise nicht interessiert.


Zum Schluss: Einzelne verurteilen, das System weitermachen?

Die zwangsweise Vergabe von Brechmitteln kann als Symbol für den politischen wie exekutiven Willen in Bremen gesehen werden, ab den 1990er Jahren eine repressive Drogenpolitik zu installieren. Die Gewalttätigkeit, die uns beim Verfahren gegen Ingo Volz begegnet, war originärer Bestandteil dieses Ansatzes. Ohne die Androhung von Gewalt hätte dieser schlicht nicht funktioniert. Dies erklärt auch die unbefangene Selbstverständlichkeit, in der der damalige Innensenator Röwekamp mit Blick auf Laye Condé seine häufig zitierte Aussage tätigte, „Schwerstkriminelle“ müssten „mit körperlichen Nachteilen“ rechnen. Staatliche Stellen fühlten sich diesen „Schwerstkriminellen“ gegenüber in der Defensive, und der totale Zugriff auf den Körper des vermeintlichen Drogendealers stellt sich als dieser Perspektive als eine Art Notwehr-Handlung dar, um aus dieser Defensive herauszukommen.
Verbunden war diese repressive Politik mit einem routinierten institutionalisierten Rassismus. Die Brechmittelvergabe richtete sich fast ausschließlich gegen Menschen mit schwarzer Hautfarbe; auf die rassistischen Ressentiments vieler Akteure sind wir oben bereits eingegangen.
An dem System der gewaltsamen Brechmittelvergabe haben sich viele Institutionen beteiligt. Diese handelten so einmütig, dass es im Nachhinein schwer ist zu sagen, wer in einer konkreten Situation was genau veranlasst hat. Diesen Umstand nutzten viele Akteure rückblickend dazu, ihre eigene Rolle möglichst kleinzureden. Nun erscheint ihr Handeln nicht mehr als Teil des reibungslosen Funktionierens, wie es in Bremen hinsichtlich der Brechmittelfolter über ein Jahrzehnt eingespielt war. Stattdessen nehmen nun Polizisten, der Chef des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes Birkholz und der Angeklagte Volz für sich in Anspruch, lediglich auf Befehl gehandelt zu haben. Birkholz und Volz inszenieren sich fast schon als eine Art „Widerstandskämpfer“ im Amt. So führte Prof. Birkholz aus, ihm sei seitens der Staatsanwaltschaft mit einem Verfahren wegen Strafvereitelung gedroht worden, wenn er sich weiter gegen Brechmittelvergabe ausspräche.
Auch heute haben die verschiedenen Institutionen ein einmütiges Interesse. Wenn alle sich selbst entlasten, dann sind am Ende alle entlastet. Dieser Logik unterliegt letztlich auch die Bremer Justiz. Diese soll in den Prozessen wegen Brechmittelfolter eine Praxis anklagen, die sie selbst über ein Jahrzehnt mitgetragen hat.

Der Tod Laye-Alama Condés hat also eine Vielzahl Verantwortlicher, Neben- und Schreibtischtäter. Und es ist beschämend, dass die politisch Verantwortlichen bis heute kein offizielles Wort des Bedauerns äußerten.

Eine Einstellung des Verfahrens gegenüber Igor Volz würde diese fatale Symbolik weiter vervollständigen: Schwarzafrikaner sterben zu lassen, ist straffrei.
Eine Tat, ein Toter, keine Täter?
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(1) [1. Prozesstag]
(2) Für uns sehr überraschend war, dass in der jüngsten Wende des Prozesses [siehe 16. Prozesstag] die politische 3Aufarbeitung des Falls Condé durch den Verteidiger Joester angekündigt wurde. Wir sind gespannt, ob es wirklich dazu kommen wird.
(3) So hat etwa Birkholz gesagt, der „Delinquent […] setzt sich hin und stellt sich tot“ [4. Prozesstag]
(4) Laye Condé wurde häufig „Schwarzafrikaner“ und „Patient“ genannt. Einmal nannte ihn der Polizist Krieg einen „Probanden“ [2. Prozesstag].
(5) Die Polizei spricht von „Filtern“, wenn die Person, die Beweismittel erbrechen soll, das zu erbrechende Wasser durch zusammengebissene Zähne erbricht, damit die Beweismittel nicht austreten. Diese werden also „gefiltert“.
(6) [vgl. 4. Prozesstag] Die Theorie zum „Autonomen Konflikt“ bezieht sich auf Studien über Taucher*innen (!), bei denen es unter ganz bestimmten Umständen zu Arrhythmien (unregelmäßigem Herzschlag) kommt. Diese können, so die These, im Extremfall zum Herzstillstand führen.
(7) Achidi John kam 2001 in Hamburg bei einem Brechmitteleinsatz ums Leben. Der angehängte Prozess ging straffrei aus, u.a. weil die Rechtsmedizin Achidi John einen Herzfehler attestierte (siehe z.B. taz vom 30.04.2010, http://www.taz.de/!51928/).

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