Einstellung im Brechmittelprozess: Justiz hat versagt – politische Aufarbeitung erst am Anfang

Medien-Information vom 01. November 2013

Der heutige Beschluss des Bremer Landgerichts, den Prozess gegen den Polizeiarzt V. einzustellen, macht deutlich: bei der Aufklärung von Verantwortung und Schuld hat die Bremer Justiz in diesem Fall versagt. Die Initiative in Gedenken an Laye Condé nimmt dazu wie folgt Stellung: Insofern die gesundheitliche Situation des Angeklagten eine Rolle für die Einstellung spielt, verbietet es sich, das zu kommentieren. Wenn aber die Kammer im Einstellungsbeschluss feststellt, im 3. Prozess seien neue, den Angeklagten entlastende Sachverhalte festgestellt worden, unter anderem durch seine erstmalige eigene Aussage, so weisen wir das entschieden zurück. Die ProzessbeobachterInnen der Initiative, die alle Prozesstermine begleitet haben, können das nach wie vor nicht erkennen. Die Angaben des Angeklagten blieben bis zum Schluss extrem widersprüchlich. Dazu nur einige wenige Beispiele:
Während er zu Prozessbeginn am 9. April 2013 noch angab, er habe gehofft, der herbeigerufene Notarzt würde ihm die Fortführung der Prozedur verbieten, behauptete er am 21. Mai 2013 er sei nie in Sorge gewesen um Laye Condé, habe den Notarzt auch gar nicht rufen wollen, sondern nur ein Gerät aus den Rettungswagen gebraucht. Ein anderes Beispiel: am 9. April 2013 gab der Angeklagte an, dass er insgesamt zwei zwangsweise Brechmittelvergaben durchgeführt habe. Am 21. Mai 2013 hingegen sprach er von fünf zwangsweisen Vergaben, die er zu verantworten habe. Auch die bestellten Gutachter sind sich bis zum Schluss über die Todesursache uneins geblieben. Diese und viele weitere Widersprüche wurden bisher nicht aufgeklärt. Deswegen wäre es wichtig gewesen, die angeblichen neuen Sachverhalte in einem Urteil darzulegen, damit diese wiederum juristisch überprüfbar sind. Das wird nun nicht mehr geschehen. Es bleibt so bei der Einstellung der fade Beigeschmack, dass die Erkrankung des Angeklagten dem Gericht nun eine weitere peinliche Überprüfung durch den Bundesgerichtshof erspart. Für die Initiative steht weiterhin fest: wenn der Angeklagte nicht bis zum furchtbaren Ende an der grausamen Behandlung festgehalten hätte, würde Laye Condé noch leben. Wegen der direkten Gewalteinwirkung der staatlichen Bediensteten auf den Verstorbenen, die auch nie in Frage gestellt wurde, kann dies kaum als fahrlässige Tötung behandelt und damit etwa Todesfällen aus dem Straßenverkehr gleichgesetzt werden.
Die Kammer des Landgerichts erinnert in ihrem Beschluss von heute daran, dass der Bundesgerichtshof schon 2010 darauf hingewiesen hatte, dass durchaus auch ein Fehlverhalten weiterer Personen in Betracht zu ziehen sein könnte. Dies ist insofern pikant, als es ja wiederum die Aufgabe der Bremer Justiz gewesen wäre, die anderen Beteiligten wie die Vorgesetzten oder auch politische Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Die Bremer Staatsanwaltschaft hat aber nach dem Hinweis des BGH so viel Zeit verstreichen lassen, bis eine Anklageerhebung wegen Ablauf der Verjährungsfristen unmöglich geworden war. Heute schreibt das Gericht nun:

Zwar vermag ein etwaiges Fehlverhalten Dritter oder auch ein Versagen der Politik den Angeklagten nicht vollständig zu entlasten, bei der Frage ob die Schwere der Schuld einer Einstellung entgegenstehen könnte, ist es aber sehr wohl zu berücksichtigen.

Die Frage bleibt bestehen, wieso nicht von vornherein die Polizisten und die Auftraggeber genauso auf der Anklagebank platz nehmen mussten. Am Ende steht, was von Anfang an zu befürchten war: eigentlich ist niemand so richtig verantwortlich. „Jetzt muss es verstärkt um die politische Aufarbeitung der Umstände gehen, die zum Tod von Laye Condé geführt haben“, so Volker Mörchen für die Initiative. Es müsse geklärt werden, wie es sein konnte, dass über Jahre die Bremer Behörden bei der Beweissicherung auch Tote in Kauf nahmen. Die Initiative in Gedenken an Laye Condé fordert außerdem weiterhin eine eindeutige Entschuldigung und Verantwortungsübernahme der Beteiligten. „Ein Wort des Bedauerns gegenüber der Familie des Getöteten ist seit langem überfällig.
Die Vernehmung von Henning Scherf am 16. September 2013, als einem der maßgeblich Verantwortlichen von damals, hat zwar gezeigt, dass zumindest der ehemalige Bürgermeister und Justizsenator bis heute keinerlei Fehlverhalten bei sich erkennen kann. Anders sehen das mittlerweile aber wohl einige seiner Parteigenossen. So haben zumindest einige Vertreter aus Partei und Fraktion in Briefen an die Initiative das damalige Vorgehen rückblickend als „schlimmen Fehler“ bewertet. Die Initiative hatte unter anderem gefragt, ob sie sich genau wie Henning Scherf auch an keine Diskussion über die Zulässigkeit der Brechmittelprozedur vor dem Tod Condés erinnern konnten. Henning Scherf hatte am 16. September vor Gericht behauptet, er könne sich auch nicht an die Bürgerschaftsdebatte vom 13. Dezember 2011 erinnern, bei der der Antrag der GRÜNEN diskutiert wurde, nach dem Brechmitteltod in Hamburg die Vergabe in Bremen sofort zu stoppen. Dies wollten die Parteivertreter bisher unter Hinweis auf den laufenden Prozess nicht kommentieren. Hier erhofft sich die Initiative in Gedenken an Laye Condé nun nach der Einstellung weitere Aufklärung und verweist in diesem Zusammenhang auch auf ihren Vorschlag, im Bremer Viertel ein Denkmal für Laye Condé zu errichten.

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