Initiative Laye Condé stellt weitere Strafanzeige gegen Henning Scherf

Medien-Information vom 4. November 2013

Der ehemalige Justizsenator und Bürgermeister hat am 16. September 2013 vor dem Bremer Landgericht als Zeuge im sogenannten Brechmittelprozess ausgesagt. Aufgrund seiner offensichtlich unwahren Angaben, warum er über eine Stunde zu spät zur Vorladung erschienen war, prüft das Landgericht gegenwärtig die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen uneidlicher Falschaussage. Aus Sicht der Initiative in Gedenken an Laye-Alama Condé ist es zudem sehr wahrscheinlich, dass der Zeuge Scherf auch bei Angaben zu weiteren, inhaltlichen Sachverhalten gelogen hat
.

So hatte Henning Scherf vor Gericht behauptet, die zwangsweise Brechmittelvergabe sei ein „dringend benötigtes Beweissicherungsverfahren“, als solches „unverzichtbar“ und „Beweissicherungsalltag“ gewesen. Es habe „überhaupt keine Schwierigkeit“ gegeben, „kein einziger Fall“ sei schwierig gewesen, es habe „keine Kritik“ und auch „keinen Anlass zu Kritik“ gegeben. Anlass für die nun erfolgte Strafanzeige ist die Aussage Scherfs, der Tod Laye-Alama Condés 2005 sei „für uns alle eine große Überraschung“ gewesen. Damals sei ihm erst bekannt geworden, dass es schon 2001 in Hamburg einen Brechmitteltoten gegeben habe. Auch als zunächst der Verteidiger und später selbst die Vorsitzende Richterin Barbara Lätzel ihm vorhielten, dass es im Anschluss an den Hamburger Todesfall 2001 sogar eine Debatte in der Bremer Bürgerschaft gegeben habe, wollte der ehemalige Justizsenator
und Bürgermeister Scherf sich an nichts erinnern können. Scherf beharrte darauf, dass dieser Todesfall erst 2005 mit dem Tod von Laye Condé bekannt geworden sei. Bei der 51. Sitzung der Bürgerschaft am 13.12.2001 sei er möglicherweise vertreten worden.

Die Initiative will mit der Strafanzeige erreichen, dass die Staatsanwaltschaft die Angaben von Scherf auf ihre Glaubwürdigkeit hin überprüft.

Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob Scherf während der letzten Sitzung des Jahres 2001, in der auch der Haushalt für das Folgejahr verabschiedet wurde, anwesend war oder nicht. Denn die Brechmittelvergabe war in Bremen sowohl vor 2001 als auch danach immer wieder Gegenstand öffentlicher politischer Auseinandersetzungen sowie rechtlicher Überprüfungen (z.B. durch das Oberlandesgericht Bremen in den Jahren 1996 und 2000).
1999 hatte das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen, worauf sich auch Scherf in seiner Aussage immer wieder berief, um aus seiner Sicht zu belegen, wie einig sich alle Verantwortungsträger über die Zulässigkeit der Brechmittelvergabe waren. Des weiteren gab Scherf an, es habe ständige Abstimmungsgespräche im Rahmen der Landesjustizminister gegeben. Zweimal im Jahr finden Justizministerkonferenzen statt. Es ist aber absolut unwahrscheinlich, dass es solche Gespräche nur vor dem Todesfall von 2001 gegeben haben soll, nicht aber danach. Es ist daher unglaubwürdig, dass der damalige Justizsenator nichts von dem Todesfall in Hamburg mitbekommen haben will – zumal danach bis auf Bremen, Berlin und eben Hamburg alle anderen Bundesländer von der Praxis der zwangsweisen Brechmittelvergabe Abstand nahmen. Diese von der Verteidigung am 16.09.2013 dem Zeugen Scherf vorgehaltenen Sachverhalte bezeichnete dieser vor Gericht als „Blödsinn“.

Der Todesfall in Hamburg 2001 hatte auch bundesweit in Politik und Justiz Aufsehen erregt. Das Bundesverfassungsgericht selbst gab wenige Tage nach dem Vorfall ohne Anlass eines konkreten Verfahrens eine Pressemitteilung heraus, in der es ausführte, dass der frühere Beschluss (auf den Henning Scherf sich in seiner Zeugenaussage berief) nichts darüber ausgesagt habe, inwieweit eine zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln mit Blick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und auf die Verhältnismäßigkeit des Eingriffes zulässig sei. „Diese Klärung herbeizuführen, ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichtes“, stellte das höchste bundesdeutsche Gericht explizit fest und verwies an die entsprechenden Fachgerichte. (BVerfG, Pressemitteilung Nr. 116/2001 v. 13.12.2001).

Nur Henning Scherf, ab Dezember 1991 Justizsenator des Landes Bremen und damit der für die Brechmittelvergabe maßgeblich verantwortliche Politiker, soll von all dem nichts mitbekommen haben?

Neben der erwähnten Bürgerschaftsdebatte gab es in Bremen auch weitere Diskussionen. In der Verhandlung beim Landgericht vom 16.9.2013 hielt der Verteidiger dem Zeugen einen entsprechenden Brief der Strafverteidigerinitiative Bremen an ihn als Justizsenator vor. Auch an diesen die zwangsweise Brechmittelvergabe problematisierenden Brief gab Scherf vor, sich nicht erinnern zu können.
Die Initiative in Gedenken an Laye-Alama Condé geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass der frühere Staatsanwalt und ehemalige Justizsenator – und damit Dienstherr der Bremer Staatsanwaltschaft – sich vielmehr nicht erinnern will und auch nicht daran erinnert werden will, dass die Bremer Justiz und Politik unter seiner Führung alle Warnungen bezüglich der Lebensgefährlichkeit der Brechmittelfolter in den Wind schlug.
Abschließend sei aus der Bürgerschaftssitzung vom 13.12.2001 zitiert, in der über einen Antrag der Grünen zur Einstellung dieser Praxis debattiert wurde. Matthias Güldner (Grüne) führte damals aus:
Ich kann Ihnen sagen, Sie können heute durch Ihre Stimme … verhindern, dass dies weiter stattfindet, ob wir dieses Risiko eingehen oder ob wir es nicht tun. Sollte nach dieser Entscheidung des Parlaments ein ähnlicher Vorfall in Bremen passieren, wissen wir wenigstens, dass er hätte verhindert werden können. Sie hätten heute diesen Antrag annehmen können.“ (Protokoll 15/1028 der Bürgerschaftssitzung vom 13.12.2001)
Bei Würdigung der Gesamtumstände gehen wir davon aus, dass der Zeuge Henning Scherf in seiner Vernehmung vor dem Landgericht am 16. September 2013 die Sachverhalte bewusst falsch dargestellt hat. Es besteht aus unserer Sicht ein hinreichender Verdacht, dass die oben dargestellten Tatsachen nach menschlichem Ermessen schlicht nicht an Henning Scherf vorbeigegangen sein können und er sich folglich vor allem zu seiner juristischen Absicherung auf sein mangelndes Erinnerungsvermögen
berufen und einigen seiner Aussagen die Floskel „Daran kann ich mich nicht erinnern“ beigefügt hat.
Bei seiner Zeugenvernehmung legte Henning Scherf am 16.09.2013 zudem Verhaltensweisen an den Tag, die in der Aussagepsychologie als „Lügensignale“ bekannt sind, wie das sogenannte Dreistigkeitssyndrom (Die Auskunftsperson startet Gegenangriffe, zu welchen kein vernünftiger Anlass besteht) und das sogenannte Entrüstungssyndrom („Eine Unverschämtheit, mir so etwas zu unterstellen!“). Solche Signale sprechen aus aussagepsychologischer sowie auch aus juristischer Sicht häufig gegen den Wahrheitsgehalt einer Aussage (z.B. Sozialgericht Schleswig, S 7 AS 277/07 ER).
Ein mögliches Motiv für die vermutliche Falschaussage vor Gericht sehen wir in einem politischen und persönlichen Interesse Henning Scherfs, von der eigenen Verantwortung für die jahrelange gesundheitliche Schädigung vieler Betroffenen bis hin zum dem Tod eines Menschen in staatlicher Obhut abzulenken.

Angesichts der offenbar unwahren Angaben zu seiner Verspätung liegt schließlich der Verdacht mehr als nahe, dass der Zeuge Henning Scherf auch zu einzelnen Sachverhalten die Unwahrheit gesagt hat. Aus diesem Grund haben wir mit dem heutigen Tage bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Henning Scherf wegen des Verdachts auf falsche uneidliche Aussage gemäß § 153 StGB gestellt.

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