Begleitung 14. Prozesstag, 28. Juni 2013, Strafkammer 21, Schwurgericht 1, Saal 218


Fortsetzung mit den beiden Hauptgutachtern Prof. Schneider und Prof. Eyrich

Fragen an die Gutachter:

Richterin stellt Fragen an Herr Eyrich: Herr E. habe den Sachverhalt an einigen Punkten anders geschildert als er in der Verhandlungen diskutiert worden sei. Deshalb habe die R. Zu einigen Aussagen von Herr E. Noch Nachfragen: Weiterlesen

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Begleitung 13. Prozesstag, 26. Juni 2013, Strafkammer 21, Schwurgericht 1, Saal 218

Heute wurde die beiden Hauptgutachter, Prof. Schneider und Prof. Eyrich gehört, die die ganze Zeit im Prozess saßen und sozusagen aus allen Gutachten ihre Version verkünden.

Prof. Schneider ist Rechtsmediziner aus Berlin, Er hat 2005 Obduktion im Fall Laye Conde gemacht und offensichtlich auch den im Fall von Achidi John. Weiterlesen

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Begleitung 12. Prozesstag, 25. Juni 2013, Strafkammer 21, Schwurgericht 1, Saal 218

Es wurde vernommen Herr Prof. Karl-Jürgen Wolf, Sachverständiger, 69 Jahre, pensioniert, vorher Direktor der Pathologie an der Charité in Berlin. Weiterlesen

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Begleitung 11. Prozesstag, 18. Juni 2013, Strafkammer 21, Schwurgericht 1, Saal 218

Am 10. Prozesstag wurde Prof. Schade aus Rotenburg als Gutachter gehört. Vorher war die Verhandlung von Raum 231 wieder in Raum 218 verlegt worden – offenkundig, weil nicht so viel Öffentlichkeit da war (etwa 20 Leute).

Prof. Schade hat ein schriftliches Gutachten verfasst, das er in den vorangegangenen Prozesse jeweils schon erläuterte. Er ist Gutachter für die Röntgenbilder, die von Laye Condé gemacht wurden, gleich nachdem er in die Klinik eingeliefert wurde und nach seinem Tod.

Prof. Schade hat sich eindeutig in die Richtung ausgesprochen, dass Laye Condé ertrunken ist – und dass das Herz keine Rolle spielte. Weiterlesen

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Begleitung 10. Prozesstag, 14. Juni 2013, Strafkammer 21, Schwurgericht 1, Saal 231

Im Prozess lehnten alle drei am Verfahren beteiligten Parteien (Staatsanwaltschaft, Nebenklage, Verteidigung) eine von der Richterin Ende Mai ins Spiel gebrachte Verfahrenseinstellung mindestens zunächst ab.

In der Sitzung kam die Vorsitzende Richterin auf die von ihr Ende Mai angeregte Frage zurück, ob das Verfahren nicht gemäß § 153a StPO einstellbar sei. Weiterlesen

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Hauptlinien in den Aussagen vom 9. Prozesstag, 12.Juni 2013, Strafkammer 21, Schwurgerichtssaal 218

In der Sitzung wurden der Gutachter Prof. Dr. Rudolf Meyer, 76 Jahre aus Blankenfelde und Prof. Dr. R. Hambrecht, 52 Jahre aus Bremen, als Herzspezialisten und Gutachter gehört. Nach der ganzen Stadtdiskussion um Einstellung war die interessierte Öffentlichkeit in Form von Presse und Fernsehen und über 30 Prozessbeobachtenden anwesend.

Zunächst ist festzustellen, dass der Raum gewechselt wurde, was mehr Platz und Trennung zwischen Presse und sonstiger Öffentlichkeit bedeutet, außerdem eine größere Präsenz an Saalordnern und Polizeipräsenz.

Die unerträglichen Frotzeleien zwischen Staatsanwalt und Verteidiger scheinen ein Ende gefunden zu haben.

Es gab keinerlei Hinweis der Richterin auf die für Freitag angesetzte Debatte um die Einstellung des Prozesses. Weiterlesen

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Eine Tat, ein Toter, keine Täter? Demonstration gegen die drohende Einstellung im „Bremer Brechmittelprozess“ Di., 11. Juni, 16.30 Uhr ab Ziegenmarkt

Am 7. Januar 2005 starb Laye-Alama Condé im Polizeirevier Bremen-Vahr durch die gewaltsame Verabreichung von Brechmittel mittels einer Nasensonde durch einen Arzt und zwei Polizisten. Im aktuell laufenden Strafprozess gegen den Arzt droht nach einer Ankündigung des Landgerichts die vorzeitige Einstellung des Verfahrens. Zweimal hat das Bremer Landgericht den Angeklagten freigesprochen, zweimal hat der Bundesgerichtshof den Freispruch wieder kassiert. Bei einer Einstellung des Verfahrens wäre nun jegliches weitere Rechtsmittel ausgeschlossen. Auch die Angehörigen von Laye-Alama Condé, die durch die Nebenklage im Prozess vertreten sind, hätten dabei kein Mitspracherecht. Damit käme das Prozessergebnis auch im dritten Verfahren einer Verhöhnung des Toten gleich.

• Aufklärung der Taten! Feststellung der Täter!
• Schluss mit rassistischen Polizeikontrollen!
• Stoppt rassistische Polizeigewalt!

Die Einstellung des Strafverfahrens bei einem der nächsten Prozesstermine kann nur mit großem politischen Druck verhindert werden. Kommt zahlreich zu den nächsten Terminen ins Landgericht (Domsheide 16): Mittwoch, 12. Juni und Freitag, 14. Juni (jeweils um 9:15 Uhr)

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Öffentliche Protesterklärung zum Mitunterzeichnen

Initiative in Gedenken an Laye-Alama Condé
c/o Flüchtlingsinitiative e.V. /MediNetz Bremen
Bernhardstr. 12
28203 Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, KollegInnen und Interessierte,vielleicht haben Sie/habt Ihr es schon gehört oder gelesen – das Landgericht Bremen will den Prozess wegen des tödlichen Brechmitteleinsatzes gegen Laye Condé einstellen. Die ProzessbeobachterInnen der Initiative in Gedenken an Laye Condé haben eine öffentliche Protesterklärung dazu verfasst, für die ab sofort möglichst viele Unterstützer/-innen gesucht werden. Alle Jurist/-innen, Mediziner/-innen, Hochschullehrer/-innen, Organisationen und alle anderen Bürger/-innen sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen und die Erklärung in ihren Netzwerken und Berufsverbänden weiter zu verbreiten.
Bitte schickt/schicken Sie eine E-Mail an: initiative_layeconde@yahoo.de zum Beispiel mit folgendem Text:
Ich (Name, Beruf, Funktion, Stadt etc.) unterstütze die öffentliche Protesterklärung Keine Einstellung des Bremer Brechmittelprozesses vom 29. Mai 2013 und bin mit der Veröffentlichung meines Namens einverstanden.
Einsendeschluss ist Montag, der 10. Juni, 12.00 Uhr. Die Initiative in Gedenken an Laye Condé wird die Namen aller Unterzeichnenden im Rahmen einer Pressekonferenz öffentlich bekannt machen.
Wer sich einen Eindruck davon verschaffen will, wie der Prozess bisher gelaufen ist, findet Berichte von den meisten Verhandlungstagen unter www.initiativelayeconde.noblogs.org

Öffentliche Protesterklärung
Bremen, den 29. Mai 2013
Keine Einstellung des „Bremer Brechmittelprozesses“!
Im „Bremer Brechmittelprozess“ hat die seit dem 9. April 2013 mit dem Fall befasste Strafkammer des Landgerichts Bremen vorgeschlagen, das Verfahren an einem der nächsten Prozesstage Mitte Juni nach §153a Strafprozessordnung einzustellen. Dieser Paragraph ermöglicht eine Einstellung, wenn das „öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“ recht gering ist und „die Schwere der Schuld“ dem nicht entgegensteht. Zustimmen müssten nur die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft. Die durch die Nebenklage vertretene Familie des Getöteten hat bei einer Einstellung kein Mitspracherecht, jedes weitere Rechtsmittel ist ausgeschlossen. Die gesamte strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen würde dann nach dem dritten Verfahren und acht Jahre nach der Tötung von Laye Alama Condé im Bremer Polizeigewahrsam für immer folgenlos bleiben.
Der „Bremer Brechmittelprozess“ ist nicht irgendein Verfahren; eine Einstellung kann nicht im öffentlichen Interesse liegen! In den beiden vorangegangenen Prozessrunden 2008 und 2010 ist der angeklagte Arzt jeweils freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat beide Freisprüche einkassiert. Den ersten Freispruch durch das Landgericht hielt der BGH für offensichtlich unbegründet, den zweiten bezeichnete er als „fast grotesk falsch“.
Der BGH hat vor Beginn des nun laufenden dritten Prozesses eindeutige Vorgaben gemacht. So hat er dem Landgericht aufgegeben, das Handeln des Brechmittel vergebenden Arztes als „Körperverletzung mit Todesfolge“ einzuordnen. Auch die dritte befasste Kammer des Landgerichts ist nun auf dem besten Wege, ein weiteres Mal die Vorgaben des BGH zu missachten. Das Handeln des Arztes wird lediglich als „fahrlässige Tötung“ bezeichnet. Schon allein daher ist es unabdingbar, allen am Gerichtsverfahren beteiligten Parteien die Chance zu geben, das Urteil des Gerichtes erneut von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Mit einer Einstellung entfällt diese Möglichkeit, und es drängt sich der Eindruck auf, dass das Landgericht gerade einer solchen Überprüfung durch den BGH einen Riegel vorschieben will.

Eine Einstellung ist kein Urteil. Ein Gericht muss jedoch in der Lage sein, ein Urteil darüber zu fällen, ob und inwieweit es für die Tötung eines Menschen Verantwortliche gibt oder nicht. Mit einer Einstellung würde das Bremer Gericht ein für alle Mal feststellen, dass der gewaltsame Tod eines Asylsuchenden in einem Polizeirevier nicht wichtig genug ist, um darüber ein Urteil zu fällen.

Wir fordern das Landgericht und die Staatsanwaltschaft dringend dazu auf, von einer Einstellung im „Brechmittelprozess“ abzusehen!

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Bremer Landgericht will „Brechmittelprozess“ einstellen – Unsere Presseinfo vom 26.5.

Presse-Information vom 26. Mai 2013
Bremer Landgericht will „Brechmittelprozess“ einstellen
Am Freitag, den 24. Mai hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht verkündet, dass sie bereits nach der Hälfte der angesetzten Prozesstermine zu der Auffassung gelangt sei,dass das Verfahren gegen den Angeklagten nach § 153a der Strafprozess-Ordnung eingestellt werden sollte. Die ProzessbeobachterInnen von der Initiative in Gedenken an Laye Condé hatten dies entsprechend dem bisherigen Prozessverlauf schon im Vorfeld befürchtet (siehe Presse-Information vom 21. Mai). Die Einstellung des Verfahrens ist rechtlich möglich, ohne dass die Angehörigen von Laye Alama Condé, die durch die Nebenklage im Prozess vertreten sind, dem zustimmen müssen. Anders als bei den beiden früheren Freisprüchen wäre nun auch jegliches weitere Rechtsmittel ausgeschlossen.
Damit käme das Prozessergebnis auch im dritten Verfahren einer neuerlichen öffentlichen Verhöhnung des Toten gleich. Aus Sicht der Initiative in Gedenken an Laye Condé stünde damit am Ende der rechtlichen Auseinandersetzungen über die höchstgerichtlich als Folter bezeichnete Brechmittelvergabe ein weiterer juristischer und politischer Skandal.
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Begleitung 8. Prozesstag, 24.05.

In dieser recht kurzen Sitzung trägt die Vorsitzende Richterin vor: Der Prozess gehe ja erst im Juni weiter. Die Richterin hat daher alle Beteiligten dazu aufgefordert, sich Gedanken über zwei Dinge zu machen, nachdem man die Beweisaufnahme vor dem inneren Auge nochmal Revue passieren lassen hat.

1) Es soll sich die Frage gestellt werden, ob der Vorwurf der „gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge“ noch aufrechterhalten werden könne. Es liege für die zweite Phase des Tathergangs (also wo der Notarzt da war) möglicherweise ein „Erlaubnistatbestandsirrtum“ vor (wenn ich das richtig verstanden habe; ist das wohl eine verklausulierte Weise von Verantwortungsdiffusion zu sprechen?) Die Richterin selbst hegt hier entsprechende Zweifel.Einen Freispruch hält sie aber auch nicht für geboten, weil der Tatbestand einer fahrlässigen Tötung in Betracht gezogen werden müsse.

2) Es soll sich die Frage gestellt werden, ob ein Urteil gefällt werden soll oder ob das Verfahren eingestellt werden solle. Weiterlesen

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